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Neue Besuchsregelung für Krankenhäuser

Testpflicht für Krankenbesuch

Oberberg - Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes ändern sich die Zugangsregelungen für Krankenhäuser. Besucherinnen und Besucher brauchen ab dem 24. November einen negativen Corona-Test, um ein Krankenhaus betreten zu dürfen. Es ist unerheblich, ob sie geimpft oder genesen sind. Der Testnachweis darf bei einem Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden sein und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Als Besucher gelten auch alle Personen, die für einen beruflichen Kontakt das Krankenhaus betreten wollen, wie Handwerker, Therapeuten oder Paketboten.

„Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis für die Umstände. Die Maßnahmen schützen Patientinnen und Patienten“, sagte Klinikum-Oberberg-Geschäftsführer Sascha Klein. Neben der Testpflicht gilt in den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl eine FFP2-Maskenpflicht.

Testmöglichkeiten mittels Antigen-Schnelltest bestehen an beiden Kreiskrankenhäusern sowohl in Gummersbach als auch in Waldbröl. Termine für einen Test gibt es auf der Internetseite des Klinikum Oberberg unter www.klinikum-oberberg.de/?id=1061 (red.-24.11.2021 15:40)


 


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