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Straßenverkehrsamt hilft nach Versicherungspleite

Halter von 200 Fahrzeugen in Oberberg von IIC-Pleite betroffen

Oberberg - Bereits am 31. August verlieren 200 im Oberbergischen Kreis angemeldete Fahrzeuge ihren Versicherungsschutz. Darauf weist die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes hin. Alle Versicherungsverträge des Kfz-Haftpflichtversicherers, der International Insurance Corporation (IIC) NV (Ineas-Versicherung) werden mit Ablauf des 31.08.2010 zwangsweise beendet. Dieser Entscheidung liegt ein Urteil eines niederländischen Gerichtes zugrunde.

100 Halter/innen von 100 haben sich bereits bei der Zulassungsstelle gemeldet. Die übrigen 100 Halter/innen werden vom Straßenverkehrsamt jetzt schriftlich benachrichtigt. Nach den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes sind alle Fahrzeughalter zwingend verpflichtet, den Versicherungsschutz im Bereich der Haftpflicht durchgehend aufrecht zu erhalten. Das Straßenverkehrsamt bittet die Betroffenen daher - soweit noch nicht geschehen - einen Versichererwechsel zum 01.09.2010 zu einem Versicherer Ihrer Wahl vorzunehmen. Die neu gewählte Versicherung muss hierzu eine „elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung“ kurz eVB z. Ü. an die Zulassungsbehörde elektronisch übermitteln. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist nicht erforderlich.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung: Telefon: 02261-88 3654 oder 02261-3625.

Ohne weitere Maßnahmen dürfen sich die betroffenen Fahrzeuge ab 01.09.2010 nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist unter Strafe gestellt und kann bei einem Verstoß zu einer Strafanzeige führen.

Zukünftige Maßnahmen der Zulassungsbehörde sind zudem gebührenpflichtig. Für den Fall, dass die Versicherungsnehmer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, wäre das Straßenverkehrsamt gehalten, Halter/innen der Fahrzeuge mit gebührenpflichtiger Ordnungsverfügung aufzufordern, den Versicherungsschutz zu übermitteln oder das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen.

Das Straßenverkehrsamt empfiehlt, den Versichererwechsel durch telefonische Rücksprache mit der Behörde kurz überprüfen zu lassen. (red.-30.08.2010 16:30)


 


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