Kreis bietet 395 Orte für Weihnachtsfeiern Solange der Chef mit feiert…
"Das gilt sogar für den Weg zur Feier und zurück. Nur wer zu tief ins Glas geguckt hat, sollte mit Bus, Bahn oder Taxi nach Hause fahren, um weder Beinbruch noch Schlimmeres zu riskieren. Denn mit Alkohol im Blut kann auch der Versicherungsschutz ins Schwanken kommen“, so Busch weiter. Die Gastro-Gewerkschaft weist jedoch darauf hin, dass es die offizielle Weihnachtsfeier vom Betrieb sein muss: „Ohne das Okay vom Chef geht es nicht. Und er muss auch selbst dabei sein. Kommt es zu einem Unfall, wenn der Chef die Feier schon längst beendet und verlassen hat, ist der Versicherungsschutz futsch“, so Ernst Busch. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kämen nur für Unfälle auf, solange die Geschäftsführung mitfeiere. Dann tragen sie die Kosten von der Erstversorgung beim Arzt oder im Krankenhaus bis zur Reha-Klinik, so die NGG Köln. Es sei dabei egal, wo die Belegschaft feiere - in einer Gaststätte, im eigenen Betrieb oder in der Dienststelle. (red.-03.12.2014 11:09) Foto: NGG
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