Suche:
 Inhalt

 

 News 
Katzenschutzverordnung für den Oberbergischen Kreis

Kreistag beschließt Kastrationspflicht für Katzen

Oberberg - Kleiner Eingriff, große Wirkung. Katzenbesitzer im Oberbergischen Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere künftig ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren lassen. Außerdem muss jedes Tier mit einem Chip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und registriert werden. Folgen Tierbesitzer dieser Vorgabe nicht, könnte es für sie teuer werden: Wer den neu festgesetzten Pflichten ab dem 01. März 2018 nicht nachkommt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro. Das ist festgeschrieben in der neuen Katzenschutzverordnung, die der Kreistag am Donnerstag beschlossen hat.

„Es ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz im Oberbergischen Kreis“, sagt Dr. Christian Dickschen, Umweltdezernent des Kreises. Im Oberbergischen Kreis steigen die Zahlen der freilebenden und freilaufenden Katzen kontinuierlich an. Zunehmend werden dabei Katzen festgestellt, die in einem äußerst schlechten Gesundheits- und Ernährungszustand sind. Bei diesen Tieren handelt es sich um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Nach Zählungen der Tierschutzvereine leben im Oberbergischen Kreis mehrere tausend verwilderte Katzen, und deren Zahl wäre in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter gestiegen.

Rund 400 bis 500 freilebende Katzen fangen Tierschützer jährlich ein. Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinäramtes, hat ermittelt, dass eine hohe Anzahl der auf- oder vorgefundenen Katzen in einem schlechten Gesundheitszustand ist. „Sie leiden an Katzenschnupfen mit Fieber und Augenschädigungen bis hin zur Erblindung und Parasitenbefall, Pilzerkrankungen, sind hochgradig abgemagert und die Katzenseuche führt vor allem bei Jungkatzen zu hohen Sterblichkeitsraten“, so der Veterinär.

Die Entstehung und weitere Zunahme der Population freilebender Katzen geht überwiegend auf Katzenhalter/innen zurück, deren Freigängerkatzen nicht fortpflanzungsunfähig gemacht worden sind. Dabei wird die frühe Fruchtbarkeit der Katzen den Tieren zum Verhängnis: Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. Eine Katze kann in der Regel pro Jahr zwei Würfe mit mindestens vier bis sechs Kätzchen großziehen, die wiederum nach einem halben Jahr selbst für Nachwuchs sorgen können.
Eine unkastrierte „Hauskatze“ und ihre Nachzucht können so theoretisch bereits in drei Jahren über 38.000 Nachkommen zeugen. Ziel der Verordnung ist es, dass sich die Gesamtzahl der freilebenden Katzen im Gebiet des Oberbergischen Kreises mittelfristig verringert, weil diese nicht mehr mit fortpflanzungsfähigen Freigängerkatzen unkontrolliert Nachwuchs zeugen können.

Ein Eingriff - natürlich unter Narkose und Schmerzmittelgabe - dauert bei Katern nur rund 15 Minuten. Bei Kätzinnen ist die Operation etwas größer, aber auch sie können in der Regel, in Absprache mit dem Tierarzt, nach der Operation wieder abgeholt werden. Nach 24 Stunden sollten auch die letzten Nachwirkungen der Operation vorbei sein. Bei der Kastration können die Tiere auch gleich mit einem Chip gekennzeichnet werden. Die anschließende Registrierung bei TASSO e.V. oder dem Deutschen Haustierregister sind kostenlos.

Neben der unkontrollierten Vermehrung hat die Kastration weitere Vorteile für Tier und Halter: Katzen werden nicht mehr rollig, Kater lassen meistens das Markieren sein, bei vielen hormonellen Erkrankungen wie Gebärmutterentzündung, Zysten, Gesäugetumore oder Prostatakrebs wird ein positiver Einfluss beobachtet. Und die Lebenserwartung kastrierter Tiere ist deutlich höher. (red.-16.12.2017 15:39)




ClaudiaJungbluth@gmx.de 17.12.2017
????"" Wer den neu festgesetzten Pflichten ab dem 01. März 2017..."" Ich nehme an es soll 2018 heißen? Und DAS ist MEHR wie überfällig!!! Wenn ich bedenke das es allein hier in Krahwinkel Hirnlose gibt, die sich daran ergötzen wenn Nachbar´s Kater die eigenen Kätzinnen live und in Farbe vorm Küchenfenster ... aber mir Jahre zuvor was von ´ner Katzenschwemme erzählen die den Kammerjäger erforderlich machte ... um dann letztendlich sich zu beschweren das der Katzenschutz mit ´ner Fangaktion zum Kastrieren aufmarschierte, weil die weitläufigere Nachbarschaft keine Lust mehr hatte deren verreckte Kitten in ihren Gärten aufzusammeln... da konnt ich mir den Mund in fransen babbeln - eher ward die nächste Jungkätzin trächtig .... nur zum kotzen solche Hirnlosen! Und wer mußt es ausbaden - RICHTIG - einzig und allein die Tiere - inklusive die der Nachbarschaft, welche kastriert und markiert sind und ihren Platz räumen müßen im Gefüge der "wilden"- die NICHT an Menschen gewöhnt sind weil "Stallkatzen" die sich nicht anfassen lassen somit auch NICHT entwurmt - NICHT geimpft - NICHT markiert... - die den Platz dann für sich in Anspruch nehmen weil eben Naturgemäß höheren Bedarf !!!! Aber hoffentlich werden die anstehenden Bußgelder dann auch mit Nachdruck eingefordert!!! Solche Leute lernen nur wenn´s im Geldbeutel richtig weh tut!!! Aber wenn dann da das Vet-Amt GM zuständig ist - Nacht Mattes ... aber DAS ist ´ne andere Geschichte ...

Freie Meinung 17.12.2017
Ein neues Gesetz wurde beschlossen,SUPER.
Wie es aber umgestetzt werden soll weiß wahrscheinlich keiner.
Vielleicht wird jetzt im Kreis eine neue Planstelle geschaffen.
Ein Kastrationskontrolleur muss her.
Ein neues Gesetz beschliessen kann man schnell, nur wie man es umsetzt das ist die andere Frage.

Redaktion Oberberg Heute 17.12.2017
Auch wir gehen von 2018 aus und haben den Bericht entsprechend aktualisiert.

Bettinger 17.12.2017
UND, wieder ein neuer Freibrief, für übermütige Jäger Katzen zu schießen.
Damit es richtig Verstanden wird:
Wer sich den Übermütig anzieht ist dann auch gemeint.

Bettinger 17.12.2017
UND, wieder ein neuer Freibrief, für übermütige Jäger Katzen zu schießen.
Damit es richtig Verstanden wird:
Wer sich den Übermütig anzieht ist dann auch gemeint.

Tier und Katzenliebhaber 17.12.2017
Liebe Politiker,

dieses Kommunale Gesetz ist sinnvoll und lange überfällig. Aber wer Gesetze
macht, sollte sachkundig sein und die Folgen bedenken.
Wilde Katzen muß man erstmal fangen. Ist das gelungen, prima, dann können sie kastriert werden (ich habe 2013 von 3 Katzenmüttern, die trächtig bei mir ausgesetzt wurden, 16 Junge gehabt. Mütter und Junge habe ich kastrieren lassen, 2 kleine wurden auch gechipt.
Liebe fachkundige Politiker: Wie prüfen Sie denn bitte, ob eine Katze kastriert und gechipt ist? Und wie stellen Sie den Halter fest? Es kann doch nicht sein, dass man als Halter in Verantwortung genommen wird, wenn man tierfreundlich handelt? Katzen müssen äußerlich erkennbar gekennzeichnet werden, dass sie kastriert sind (z.B. eine kleine Ecke Ohr kupiert wie in Spanien). Katzenbesitzer, die eine gefundene Katze aufnehmen und dauerhaft halten, werden sie auch chippen lassen.

Als dieses Gesetz ist wieder einmal sehr daneben. Gut gemeint (hoffentlich) aber sprichwörtlich für die Katz.

Mal gespannt, wann ich dem ersten Katzenordnungsprüfer auf dem Bauch über mein Grundstück robbend begegnen werde.

Herr Landrat, das war ein Satz mit X nämlich nix.

Morsbacher 17.12.2017
Es ist längst überfällig. Ich wohne in Volperhausen, Katzen ohne Ende. Werden gefüttert, ok, ist ja gut, werfen regelmässig, das ist weniger gut. 50 hier wegfangen und kastrieren, das hätte sicher was. Mal schaun, ob und wie es umgesetzt wird.

Morsbach 18.12.2017
Ich finde das Gesetz sehr gut. Es gibt tatsächlich eine Stellenausschreibung, in der ein Katzenkontrolleur gesucht wird. Sogar im Radio.
Ich bete nur, das die Bauern nicht auf unschöne Ideen kommen die Kastration zu umgehen. ...

Herbertshagener@gmail.com 19.12.2017
Also unser Kater ist kastriert und läuft jede Nacht in herbertshagen durch die Gegend. Frisst Mäuse und kommt immer wieder zurück.dass wild lebende Katzen kastriert müssen ist nur sinnvoll.aber wer bezahlt die kosten wenn wir unsere stubentieger jetzt auch chippen müssen.meiner Meinung nur geldmacherei vom Kreis und land.

 


© 2003-2023 oberberg-heute.de Alle Rechte vorbehalten. Impressum / Datenschutzerklärung