Morsbacher Künstler planen Verhüllungsprojekt

„Wir verpacken das“

Die Burg Volperhausen und der Aussichtsturm sollen verhüllt werden. Die Zuwege sind bereits weiträumig gesperrt, sollen aber schon morgen wieder für die Öffentlichkeit freigegeben werden. (Fotos: Oberberg Heute)
Morsbach - Die Morsbacher Künstler hatten sich mit ihrer Verhüllungsaktion „Wir verpacken das“ ein denkbar schlechtes Datum ausgedacht. Zum einen hat es in Strömen geregnet, zum anderen war es der 1. April

Wir freuen uns über die netten Rückmeldungen zu unserem diesjährigen Aprilscherz und hoffen, dass den auch die Morsbacher Künstler gut „verpacken“ können. (gbm-02.04.2018 06:31)

"Wir verpacken das" - Aprilscherz 2018

Morsbach - Viel vorgenommen haben sich Morsbacher Künstler mit ihrem neuen Projekt. Bislang haben die äußerst aktiven Kunstschaffenden ihre sehr unterschiedlichen Werke auf kleineren Ausstellungen gezeigt, wie im September vergangenen Jahres bei KUNST trifft STEIN in Volperhausen. Nun aber plant die kreative Gruppe ein gemeinsames Großprojekt. Dem Vorhaben, die Burg Volperhausen und den Aussichtsturm, als Wahrzeichen der "Republik", mit einem gigantischen Aufwand zu verhüllen und später auch Privathäuser mit einzubeziehen, weht jedoch ein scharfer Wind entgegen.

Doch Kritik und Ablehnung prallen an der Euphorie der Künstler ab, die mit diesem Großprojekt in die Fußstapfen des weltberühmten Künstlers Christo treten. Sie haben, so ihre eigene Aussage, auf Schaffungsmodus geschaltet, mit dem Ärger befasse man sich später. Und tatsächlich ist die Aktion „Wir verpacken das“ in vollem Gange.

Ein auf sämtliche Belange in der Schwergutlogistik spezialisiertes Morsbacher Transportunternehmen, deren Schwerlaster normalerweise riesige Holzstämme fahren, soll bereits in der vergangenen Nacht, sowohl an der Burg Volperhausen als auch am Aussichtsturm, gigantische Rollen des Verpackungsmaterials auf Stoffbasis angeliefert haben.

Die nächtliche Anlieferung des Verhüllungsmaterials per Schwerlasttransporter hat auf einem Weg zum Aussichtsturm deutliche Spuren hinterlassen. (Foto: Privat)
Gegen Mittag soll die Verpackungsaktion heute zeitgleich an beiden Standorten beginnen. Mit Unterstützung überörtlicher Künstler sollen die riesigen Stoffbahnen dann im Besein zahlreicher Medienvertreter um die Objekte gewickelt werden. Entsprechende Steighilfen und Halterungen wurden schon vor Wochen angebracht. Die Bereiche um die Objekte sind seit heute früh bereits weiträumig abgesperrt.

Die exorbitanten Kosten ihres außergewöhnlichen Kunstprojekts wollen die Künstler, ebenso wie bei den Aktionen Christos, durch den Verkauf kleiner Stoffstücke über Ebay abdecken.

Doch kurz vor der Umsetzung der Aktion zieht Ärger auf. Es fehlen offenbar Genehmigungen der Eigentümer und auch die weitere Planung, frei ausgewählte Privathäuser. ebenfalls ohne die Zustimmung der Hauseigentümer zu verhüllen, sorgt für Aufstand in der Bevölkerung.

Das ist „Christo“ für Arme, soll es aus dem Rathaus heißen. Die Morsbacher Künstler sollten lieber bei Pinsel und Meißel bleiben und ihren Freundes- und Familienkreis mit ihre Werken beglücken, anstatt sich in einem derartigen Projekt mit zahlreichen Behörden und Privateignern anzulegen, nur um einmal die breite Öffentlichkeit zu erreichen.



Als erstes Kunstprojekt wurde bereits die Marienkapelle in Wendershagen verhüllt. Hier wurde, wie auch demnächst an Privathäusern geplant, wetterfeste Folie verwendet. (Foto: Oberberg Heute)
Doch an dem Wunsch, endlich die ganz große Bühne zu betreten und tatsächlich in Anlehnung an den weltberühmten Künstler Christo, der mit seiner Frau Jeanne-Claude Verhüllungsaktionen an Gebäuden vornahm, so in Deutschland die Verhüllung des Berliner Reichstagsgebäudes im Jahre 1995, halten die Morsbacher Künstler fest. Sie berufen sich auf die Kunstfreiheit. Und damit haben sie ein dickes As im Ärmel. Denn die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient. In Deutschland ist es in Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Das Bundesverfassungsgericht zählt die Kunstfreiheit zu den Kommunikationsgrundrechten und erachtet es daher als wesentlich für die demokratische Grundordnung.

Das heißt letztendlich auch, dass niemand den Künstlern verwehren darf, Häuser im Privateigentum zu verhüllen, selbst der Hauseigentümer nicht. (Gina Barth-Muth-01.04.2018 07:08)









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