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Landesmitteln für Integration von Flüchtlingen

Kommunen erhalten 1,678 Millionen Euro

Verteilung der Mittel für die Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis
NRW/Oberberg - Zu der Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, über den Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes, die Kommunen bei erfolgten und anstehenden Integrationsmaßnahmen zu entlasten, erklärt der oberbergische CDU-Landtagsabgeordnete, Bodo Löttge :„Kommunen werden bei der Integration von Flüchtlingen um 100 Millionen Euro entlastet - NRW-Koalition hält Wort und unterstützt unnsere Städte und Gemeinden!“

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schafft die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage um noch in diesem Jahr 100 Millionen Euro an die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden zu verteilen. „Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Millionen Euro aus Landesmitteln. Damit steigen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro an. Zusätzlich leiten wir die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel aus dem Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von zirka 10 Millionen Euro an die Kommunen weiter. Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, alle weiteren Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten“, erklärt Bodo Löttgen.

Für die 13 Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bedeutet das eine finanzielle Entlastung um insgesamt 1,678 Millionen Euro. (Zuweisungen gem. nachfolgender Tabelle) Eine gerechte Verteilung der Gelder muss die finanzielle Belastung der einzelnen Kommune durch die Flüchtlinge vor Ort berücksichtigen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich daher zu 40 % nach der Anzahl der geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017, sowie zu 60 % für die Anzahl anerkannter Flüchtlinge nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV, Stichtag 1. Januar 2018).


 


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