Europawahl Wählen trotz fehlender Wahlbenachrichtigung
Die Wahlberechtigten müssen dafür jedoch im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Dies kann ebenso wie der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis - ausweisen. (red.-20.05.2019 18:03)
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