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Maßnahmen gegen rechtsextreme Vereinigung

Durchsuchungen auch in Oberberg

Oberberg - Maßnahmen gegen eine rechtsextreme Vereinigung finden seit sechs Uhr in insgesamt zehn Bundesländern, darunter auch an fünf Objekten in Nordrhein-Westfalen statt. „Gerade jetzt, in Zeiten der Coronakrise, müssen wir gegen Leute vorgehen, die Verschwörungstheorien verbreiten und so den Staat unterhöhlen wollen. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Deshalb bin ich dem Bundesinnenminister dankbar für sein konsequentes Vorgehen gegen diese braune Soße“, so der Minister.

In Nordrhein-Westfalen wurden Wohnungen unter anderem in Bünde, Preußisch Oldendorf und Gummersbach durchsucht. Dabei wurden Schusswaffen, Baseballschläger, Propagandamaterialien sowie Betäubungsmittel sichergestellt. Bei den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen kamen auch Kräfte der Bereitschaftspolizei zum Einsatz. Die Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ leugnet die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen. Ideologisch gehört sie zu den sogenannten „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“. Sitz der Vereinigung ist Berlin. Deutschlandweit zählt die Vereinigung etwa 21 Mitglieder, drei von ihnen sind in Nordrhein-Westfalen aktiv. Hinzu kommt ein bundesweites Umfeld von über 100 Personen, davon 15 aus Nordrhein-Westfalen. „Wir zeigen weiter gemeinsam klare Kante gegen Rechts. Hier gibt es keine Toleranz, sondern nur die harte Linie. So schwer die Zeiten auch sind: so schwer können sie nie sein, als dass wir solche Leute gegen Juden und Ausländer hetzen und unsere Demokratie verhöhnen lassen. Diese Typen können sich auch in Corona-Zeiten nicht in Sicherheit wiegen“, so Reul. In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell rund 3.200 Reichsbürger, knapp Dreiviertel davon sind Männer zwischen 40 und 60 Jahren.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz sieht die Bewegung als Gruppe mit erheblichem Gefahrenpotenzial. Rechtsgrundlage des Verbotes ist Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Nach Einschätzung des Bundes- und Landesinnenministeriums verstößt der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. (red.-19.03.2020 19:55)


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