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DEKRA Experten geben Tipps zum Neustart

Nach Lockdown: Vorsicht vor Legionellen

Experten warnen vor Legionellen in Trinkwasserleitungen. (Foto: DEKRA
• Erreger vermehren sich in stehendem Trinkwasser in den Rohrleitungen
• Bei Wiederinbetriebnahme besondere Hygiene-Maßnahmen erforderlich
• Infektionsgefahr in Corona-Zeiten minimieren

DEKRA Hygieneexperten warnen vor einer erhöhten Gefahr durch Legionellen im Trinkwasser nach dem Corona-Shutdown. War die Trinkwasserversorgung zum Beispiel in Hotels, öffentlichen Gebäuden oder Fitnessstudios längere Zeit nicht in Betrieb, können sich die Erreger in den Leitungen stark vermehren. Wer den Gebäudebetrieb wieder hochfährt, muss Regeln beachten, um die Gefahr von Infektionen durch das Trinkwasser zu minimieren. [I]

Trinkwasserinstallationen dürfen nach längerem Stillstand nicht sorglos in Betrieb genommen werden, betonen Sachverständige der DEKRA Umweltmessstelle. Der Stillstand des Trinkwassers in den Leitungen kann zu einer starken Vermehrung von Keimen - insbesondere von Legionellen - führen. Vor dem Hintergrund von Covid-19 kann die zusätzliche Infektionsgefahr durch Legionellen, die Lungenentzündungen auslösen können, besonders gefährlich sein.

Die Sicherheit von Trinkwasser ist in der Trinkwasserverordnung sowie einschlägigen DIN-Normen und VDI-Richtlinien geregelt. Wurde während des Shutdowns der bestimmungsgemäße Betrieb der Trinkwasserleitungen nicht durch regelmäßiges Spülen - mindestens alle 72 Stunden - der Leitungen für mehrere Minuten sichergestellt, sind weiteren Maßnahmen erforderlich.

Nach einem Stillstand von länger als sieben Tagen muss der Betreiber die Entnahmestellen mehr als fünf Minuten öffnen und mindestens bis zur Temperaturkonstanz ablaufen lassen. Bei Wiederinbetriebnahme nach bis zu vier Wochen Stillstand muss die Trinkwasserinstallation fachgerecht gespült werden. Der vollständige Trinkwasseraustausch der Anlage oder der Anlagenteile muss sichergestellt sein. Nach einer Stilllegung für mehr als vier Wochen, ist zusätzlich eine mikrobiologische Untersuchung erforderlich.

Bei festgestellten Belastungen beschreibt zum Beispiel das Arbeitsblatt DVGW W 557 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches das weitere Vorgehen. Falls eine Entleerung der Trinkwasserleitungen oder Leitungsabschnitte nicht vermieden werden kann, empfehlen die Hygiene-Experten von DEKRA, sich bei der Wiederinbetriebnahme unbedingt durch einen Fachbetrieb unterstützen zu lassen.

Sollte die Trinkwasserinstallation oder das Gebäude weiterhin stillgelegt bleiben, empfiehlt es sich, die Zeit des Lockdowns für eine Überprüfung - die ereignisunabhängige Gefährdungsanalyse - durch einen Sachverständigen zu nutzen. Sie ermittelt technische und betriebstechnische Schwachstellen und kann somit eine Verkeimung nach der Wiederinbetriebnahme verhindern.

www.dekra.de/de/trinkwasseranalyse
(red.-19.05.2020 12:22)


 


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