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Leitsätze zur Wiederbewaldung

Gemeinsame Zukunftsvereinbarung für den Wald

Oberberg - Wer durch die oberbergischen Wälder geht, erkennt schnell, wie schlecht es dem Wald aktuell geht. Die extreme Trockenheit der vergangenen Jahre, in der Folge Borkenkäferbefall und auch Unwetter setzen ihm stark zu. Dass etwas getan werden muss, um die Zukunft des Waldes in bessere Bahnen zu lenken, ist klar.

In diesem Zusammenhang stellen sich allerdings eine ganze Reihe Fragen, auf die Forstwirtschaft, Naturschutz und Jagd durchaus unterschiedlich antworten: Wie werden die Wälder künftig aussehen? Welche Baumarten werden dort wachsen? Was müssen wir dafür konkret tun? Wie verändert sich die Waldwirtschaft?

Die Interessenverbände im Oberbergischen Kreis eint die Erkenntnis, dass sich die großen Herausforderungen des Klimawandels in Zukunft nur gemeinsam lösen lassen. Daher gründete sich unter Federführung des Oberbergischen Kreises der Arbeitskreis „Waldwirtschaft, Naturschutz und Jagd im Oberbergischen Kreis“.

In den ersten Sitzungsrunden tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter aus der Forstwirtschaft, dem Naturschutz, der Jagd und von Fachinstitutionen intensiv über die vielfältigen Fragestellungen zur Wiederbewaldung der Schadflächen aus den vergangenen Jahren aus. Einzelne Punkte, wie z. B. die Auswahl der künftig eingesetzten Baumarten, wurden im Vorfeld kontrovers diskutiert. Schlussendlich konnte jedoch eine gemeinsame, freiwillige Vereinbarung erzielt werden, die von allen Beteiligten mitgetragen wird, die „Oberbergische Vereinbarung Wiederbewaldung, Naturschutz und Jagd“.

„Ein Patentrezept für die Wiederbewaldung gibt es nicht. Umso froher bin ich, dass es im Oberbergischen Kreis dennoch gelungen ist, zu einem Konsens gemeinsamer Interessen zu gelangen“, stellte Kreisdirektor Klaus Grootens vorgestern bei der Vorstellung der „Oberbergischen Vereinbarung Wiederbewaldung, Naturschutz und Jagd“ auf Schloss Homburg fest.

Kreisdirektor Klaus Grootens nannte die Vereinbarung während der Pressekonferenz eine „echte Leistung“. Ihm sei nicht bekannt, dass es in Nordrhein-Westfalen ein ähnliches Format gebe, bei dem Beteiligte aus Waldwirtschaft, Naturschutz und Jagd am runden Tisch zu einem gemeinsamen Konzept gelangt seien. „Gemeinsam mit den Beteiligten aus den unterschiedlichen Bereichen ist es gelungen, erste Leitplanken für die Wiederbewaldung zu setzen“, so der Kreisdirektor.

Die Handlungsfelder und Leitsätze der Vereinbarung im Kurzüberblick

Die Mitglieder des Arbeitskreises stimmten sich zu drei Handlungsfeldern ab:
• Waldbau und Einkommen
• Biodiversität und Naturschutz
• Zusammenarbeit von Waldwirtschaft, Naturschutz und Jagd.
Aus diesen drei Handlungsfelder leiten sich sieben Leitsätze ab, die ihren Weg in die gemeinsame Vereinbarung gefunden haben:
• Leitsatz 1: Entwicklung neuer Wälder auf den Schadflächen
Die auf den Schadflächen neu entstehenden Wälder sollen stabil und widerstandsfähig sein, um den klimatischen Veränderungen dauerhaft standzuhalten und die verschiedenen Waldfunktionen erfüllen zu können.

• Leitsatz 2: Vereinbarkeit von Ökonomie und Ökologie
Der Arbeitskreis bekennt sich zu einer gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch nachhaltigen Bewirtschaftung des oberbergischen Waldes.

• Leitsatz 3: Wald als Lebensraum
Der oberbergische Wald ist als Lebensraum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt von großer Bedeutung. Dieser Bedeutung müssen die Maßnahmen zur Wiederbewaldung, Pflege und Bewirtschaftung gerecht werden.

• Leitsatz 4: Baumartenvielfalt
Die Vielfalt der heimischen, mitteleuropäischen Baumarten ist das Rückgrat der Begründung artenreicher Mischwälder im Klimawandel. Nicht heimische Baumarten können eine Ergänzung darstellen, wenn sie an geeigneter Stelle in ein Grundgerüst heimscher Baumarten eingebracht werden. Die Vereinbarung enthält im Anhang eine Auflistung empfohlener Baumarten.

• Leitsatz 5: Pflege und Mischwuchsregulierung
Um einen stabilen und baumartenreichen Mischwald heranziehen zu können, ist in den nächsten Jahrzehnten die Beobachtung und Pflege der Bestände durch Mischwuchs- und Standraumregulierung aber auch durch Wildschutzmaßnahmen gegen Verbiss-, Fege- und in späteren Jahren auch Schälschäden, dringend erforderlich.

• Leitsatz 6: Jagd und Waldentwicklung
Eine an den Bedürfnissen des Waldes ausgerichtete Jagd auf Schalenwild ist entscheidend für die Entwicklung der zukünftigen Wälder.

• Leitsatz 7: Zusammenarbeit
Die großen Herausforderungen der Zukunft mit Blick auf Naturschutz, Waldwirtschaft und Jagd lassen sich nur gemeinsam lösen.

Die Vereinbarung mit allen Details und eine zusammenfassende Broschüre können auf www.obk.de/waldvereinbarung abgerufen und heruntergeladen werden. Die Empfehlungen können auch für private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer hilfreich sein.

Die Arbeitskreis-Mitglieder machten während der Pressekonferenz deutlich, dass sie die vereinbarten Leitsätze bei ihrer Arbeit künftig berücksichtigten wollen. In kurzen Stellungnahmen erklärten sie aus ihrer jeweiligen Perspektive, dass die Vereinbarung eine gute Empfehlung ist, auf deren Basis weitergearbeitet werden soll. Man wolle die Zusammenarbeit beständig weiterentwickeln.

Frank Herhaus, Umweltdezernent des Oberbergischen Kreises, machte während des Pressetermins in Nümbrecht deutlich, dass die Vereinbarung eine Empfehlung sei: „Wir können nichts vorgeben. Die Entscheidung vor Ort treffen für die jeweilige Einzelfläche immer die Waldeigentümerinnen und -eigentümer, die verantwortlich für ihren Grund und Boden sind.“ Sie müssten schlussendlich selbst entscheiden: „Was wir tun können, ist die entsprechende Empfehlung zu geben. Dazu gibt es die Beratung durch das Forstamt und das Holzkontor“. (red.-13.05.2022 12:56)


 


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