Bewerbungen bei der Schloss-Stadt Hückeswagen bis 30.04.2023

Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht

Hückeswagen - Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptversammlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus. Das Ehrenamt wird auf die Dauer von fünf Jahren ausgeübt. Die Wahlperiode der aktuellen Schöffinnen und Schöffen geht in diesem Jahr zu Ende.

Wer dieses verantwortungsvolle und gesellschaftlich wichtige Amt ausüben möchte, kann sich ab sofort bis zum 30.04.2023 beim Fachbereich III der Schloss-Stadt Hückeswagen melden.

Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode (2024 - 2028) läuft in einem zweistufigen Verfahren.

Zurzeit erstellt die Stadtverwaltung Hückeswagen eine Vorschlagsliste aus der Zahl der wählbaren Hückeswagener Bürgerinnen und Bürger, über die der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.06.2023 entscheidet. Die endgültige Auswahl trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Wipperfürth im September/Oktober. Wer nicht auf der Vorschlagsliste der Stadtverwaltung Hückeswagen steht, kann auch nicht zum Schöffen gewählt werden.

Wer kann das Ehrenamt ausüben?
• Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit (gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift)
• Bürgerinnen und Bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode am 01. Januar 2024 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben.
• Bürgerinnen und Bürger, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hückeswagen gemeldet sind.
• Bürgerinnen und Bürger, bei denen keine Ausschlussgründe zur Bekleidung öffentlicher Ämter bestehen.
• Bürgerinnen und Bürger, die nicht bereits zwei Wahlperioden als Laienrichterin beziehungsweise Laienrichter gewählt wurden (dies gilt nur für Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit.

Was ist für eine „Bewerbung" notwendig?
Auf der Homepage der Schloss-Stadt Hückeswagen gibt es einen Bewerbungsvordruck, in dem alle relevanten Daten angefragt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Roland Kissau, Fachbereich III, Tel. 88-212, E-Mail roland.kissau@hueckeswagen.de zur Verfügung. (red.-24.01.2023 11:46)



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