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Vorstandssitzung des Landkreistages NRW

Ministerin Ina Scharrenbach bereit zur Prüfung der kommunalen Finanzierungsstrukturen

NRW - Die NRW-Landräte begrüßen die Bereitschaft von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, die kommunalen Finanzstrukturen in Nordrhein-Westfalen auf den Prüfstand zu stellen. Bei der Vorstandssitzung des Landkreistages NRW in Bad Lippspringe haben sich die NRW-Landräte mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, über kommunalpolitisch relevante Themen ausgetauscht.

Dabei sprachen sich die Landräte insbesondere für eine effektive und effiziente Behördenstruktur, angemessene Finanzierung der Kreise, mehr Unterstützung bei der Refinanzierung von Soziallasten und eine Steigerung der Attraktivität des Ehren- und Hauptamtes im kreisangehörigen Raum aus.

Sehr erfreut zeigten sich die Landräte, dass die CDU-/FDPLandesregierung bereit ist, die kommunalen Finanzstrukturen in Nordrhein-Westfalen einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. „Wir fordern schon lange, dass die Zuweisungen an die Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz den tatsächlichen Bedarfen angepasst werden. Daher unterstützen wir die Absicht der Landesregierung, das derzeitige Finanzsystem grundlegend zu überprüfen“, sagte der Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Landrat Thomas Hendele, Kreis Mettmann. Mittlerweile sei allgemein anerkannt, dass gerade die Finanzzuweisungen an die Kreise, die ihrem Anteil nach seit den 1980er Jahren nicht mehr angepasst wurden, nicht mehr der Realität Rechnung tragen, weil die Kreise in großem Umfang neue Aufgaben übernommen haben.

Im kreisangehörigen Raum tragen sie über 80 Prozent der Soziallasten. „Wir teilen die Auffassung der Ministerin, wonach `das Geld der Aufgabe folgen soll. Diese klare Aussage zeigt, dass in der nun begonnenen Legislaturperiode tatsächlich grundlegende Gerechtigkeitslücken in der Kommunalfinanzierung beseitigt werden sollen“, unterstrich Hendele. Zuletzt im Mai 2016 hatte der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW festgestellt, dass es im Hinblick auf die Berücksichtigung der Soziallasten im kreisangehörigen Raum zu „Verwerfungen“ und „Verzerrungen“ komme, die auf Dauer nicht mehr als verfassungskonform angesehen werden könnten. Nach Ansicht der Landräte ist die Ankündigung im Koalitionsvertrag ebenfalls zu begrüßen, eine weitere Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Auftrag zu geben und dabei insbesondere die sogenannte „Einwohnerveredelung“ wissenschaftlich zu überprüfen. Denn diese führt dazu, dass Großstädte erheblich mehr Mittel pro Einwohner erhalten als ländliche Gemeinden. (red.-29.09.2017 10:44)


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