Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen für Rezepte, Horoskope und Tattoo-Vorlagen Ausgekochte Online-Abzocke
„Der Hinweis auf die Kosten findet sich lediglich in einem schlecht lesbaren Fußnotentext auf der Startseite sowie in den Nutzungsbedingungen. Und anstatt - wie seit 1. August 2012 gesetzlich vorgeschrieben - den Kunden per Bestellbutton ausdrücklich über seine Zahlungspflicht zu informieren, ist der Button allein mit der Aufschrift ‚Registrieren‘ getarnt.“ Weil der Onlinehändler die gesetzlichen Vorgaben zur Buttonlösung nicht einhält, kommt kein Vertrag zustande - Verbraucher müssen also auch nicht zahlen. „Auf die per E-Mail übersandte Rechnung sollte überhaupt nicht reagiert werden. Und um den Abzockern keine weiteren persönlichen Daten preiszugeben, sollte auch keine Reaktion per Post erfolgen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, solchen Offerten mit Datensparsamkeit die kalte Schulter zu zeigen. (red.-22.07.2014 10:42)
© 2003-2012 oberberg-heute.de Alle Rechte vorbehalten.
|