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Nicht jeder Pilz ist bekömmlich und nicht alles erlaubt

Wälder voller Pilze und Sammler

Oberberg - Die Pilzsaison hat durch die feucht warme Witterung bereits früh begonnen und für eine reichhaltige Ernte gesorgt. Derzeit sprießen zahlreiche Speisepilze in Wäldern und auf Wiesen in großen Mengen und locken Pilzsammler an. Aber Vorsicht: Nicht jeder Pilz ist bekömmlich und gesammelt werden darf laut des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) und der Bundesnaturschutzverordnung (BArtSchV) nur für den persönlichen Bedarf. Wer mehr sammelt und die Pilze verkauft, muss mit einer saftigen Geldstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Außerdem gehören die Pilze nicht Jedermann, sondern dem Waldbesitzer und gesammelt werden darf längst nicht überall.

Hochsaison für Pilzsammler

Im Herbst ist Hochsaison für „Speisepilze“, jetzt sind die meisten Pilz-Liebhaber mit ihren Körben in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs. Doch beim Selber Pilze sammeln ist Vorsicht geboten, denn jedes Jahr gibt es immer wieder Pilzvergiftungen. Aber auch unabhängig vom Gesundheitsaspekt ist Einiges beim Sammeln von Pilze zu beachten:

Wo und wie viel Pilze darf man sammeln?

Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden! Denn einige Pilze stehen unter Schutz. So listet die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung folgende Pilzarten auf, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Arten der Trüffeln, Semmel-Porlinge und der Saftlinge sowie die Arten Schaf-Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling.

Für alle anderen Pilzarten gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit Einschränkung: Diese Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“! Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das einzelne, nicht sichtbare Pilzgeflecht nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Konsequenz für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten um Arealverlusste zu kompensieren. Das gelingt ihnen nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Info: www.gesetze-im-internet.de/bwaldg

Artenschutz: Sind Pilze gefährdet?

In Nordrhein-Westfalen gibt es 3.615 sog. Großpilze. Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der Roten Liste. Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste (1999) ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen und die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr, sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu! Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste:

Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen

Gesundheit: Nur Kenner sollten Pilze selber sammeln!

Wer kennt sie nicht, die Champignons, den Echten Pfifferling oder die Steinpilze. Doch das sind nur einige der bekannten Pilze, die auch der Lebensmittelhandel vertreibt. In NRW wildlebend gibt es viel mehr essbare Pilze aber zu (fast) Jedem gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollte nur derjenige Pilze sammeln, der das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon- Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zum dem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte oder zu lange, beziehungsweise falsch gelagerte Pilze auf. Auch das unzureichende Erhitzen (braten, dünsten) kann bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW, Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen nennt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) im Internet auf ihrer Homepage unter der Adresse www.dgfm-ev.de. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail@giftnotruf.de erreichbar. (oh/red.-14.09.2014 09:33)


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