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45-Jährige muss sich erneut vor Gericht verantworten

Revisionsverfahren im Fall der verbannten Leiche

Foto: Stephan Baumann


Oberberg - Eine 45-jährige Nümbrechterin, die 2012 ihren 42-jährigen Geliebten mit einer Maschinenpistole erschossen und anschließend verbrannt hatte war wegen Totschlags angeklagt worden. Elf Monate nach der Tat, wurde sie vor dem Bonner Landgericht freigesprochen. Die Richter gingen von Notwehr aus. Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Nümbrechterin wurde jedoch lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Nun kommt es im Januar 2014 zu einem Revisionsverfahren.

Das Bonner Landgericht hatte keinen Zweifel an der Version der Nümbrechterin gehegt, in Notwehr gehandelt zu haben und sich nur durch die Schüsse von ihrem aufgebrachten Geleibten schützen können. Die Staatsanwaltschaft Bonn war vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen das Urteil des Landgerichts in Revision gegangen. Nun soll der Fall am 21. Januar 2014 neu verhandelt werden. (oh.-03.12.2014 11:54)



 


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