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Bundesregierung setzt deutliches Signal zur Unterstützung der Kommunen

Finanzielle Hilfe darf nicht im NRW-Landeshaushalt verschwinden

Bundestagsabgeordneter Klaus-Peter Flosbach (Foto: M. Hammes)
Oberberg/Berlin - Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben sich am Montag über die Verteilung der Mittel aus dem nationalen Investitionsprogramm verständigt. Wesentlicher Bestandteil der Einigung ist die Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung des Investitions-Nachholbedarfs in den kommenden Jahren.

Dazu erklärt der oberbergische Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Flosbach: „Die unionsgeführte Bundesregierung setzt mit der Einigung vom 2. März 2015 ein deutliches Signal zur weiteren Unterstützung der Kommunen. Ich freue mich, dass in den kommenden Jahren fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Kommunen bereitgestellt werden. Davon sind 1,5 Mrd. Euro ab 2017 zur Stärkung der kommunalen Investitionen vorgesehen. Mit den verbleibenden 3,5 Mrd. Euro wird der Bund noch in diesem Jahr ein Sondervermögen errichten, um auch finanzschwachen Kommunen Investitionen zu ermöglichen.

Die solide Haushaltspolitik des Bundes ermöglicht diese zusätzliche finanzielle Unterstützung, die insbesondere in den finanzschwachen Kommunen in NRW dringend benötigt wird. Für die finanzielle Ausstattung der Kommunen sind laut Artikel 106 des Grundgesetzes die Länder verantwortlich. Der Bund übernimmt damit erneut die Hausaufgaben der rot-grünen Landesregierung. Wichtig ist jetzt, dass die gesamte finanzielle Hilfe 1:1 bei den Kommunen ankommt und nicht im Landeshaushalt der rot-grünen Landesregierung verschwindet.“

Der Bund unterstützt die Kommunen auch bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, dem Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Flüchtlingshilfe. Mit der vollständigen Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schuf die schwarz-gelbe Koalition zwischen CDU/CSU und FDP bereits in der letzten Legislaturperiode die Voraussetzung dafür, die Kommunen jährlich um 5 Mrd. Euro zu entlasten. (red.-04.03.2015 21:50)


 


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