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Nachteile vermeiden

Frühzeitige Meldung und Antragsabgabe

Oberberg - Die Agentur für Arbeit gibt folgenden Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit im Falle anstehender Arbeitslosigkeit nahtlos zur bisherigen Lohn- oder Gehaltszahlung Arbeitslosengeld zu erhalten. Jeder ist gesetzlich verpflichtet, sich bereits spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der außerbetrieblichen Ausbildung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, muss die Arbeitssuchendmeldung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung erfolgen.

Liegen alle Unterlagen für die Beantragung des Arbeitslosengeldes vor, können Sie kurzfristig einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe vereinbaren. In diesem Falle wird der Antrag unmittelbar bei der Abgabe bearbeitet und sofort bewilligt. Alternativ steht Ihnen unser eService „Arbeitslosengeld beantragen“ unter www.arbeitsagentur.de eService zur Verfügung. Hier können Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld online ausfüllen und an die zuständige Agentur für Arbeit versenden.

Beachten Sie folgenden Hinweis

Wer trotz rechtzeitiger Meldung Verzögerungen bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes befürchtet, weil die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung durch den früheren Arbeitgeber nicht zeitnah erfolgt, kann ggfls. Ersatzdokumente vorgelegen. Anhand von Arbeitsverträgen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kündigungsschreiben und Nachweisen über versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, die von den Krankenkassen ausgestellt werden, prüft die Agentur für Arbeit die vorläufige Zahlung von Arbeitslosengeld. Eine endgültige Festsetzung der Höhe und der Dauer des Arbeitslosengeldes erfolgt dann, sobald die Arbeitsbescheinigung vorliegt. (red.-07.04.2015 10:46)



 


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