Nachteile vermeiden Frühzeitige Meldung und Antragsabgabe
Liegen alle Unterlagen für die Beantragung des Arbeitslosengeldes vor, können Sie kurzfristig einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe vereinbaren. In diesem Falle wird der Antrag unmittelbar bei der Abgabe bearbeitet und sofort bewilligt. Alternativ steht Ihnen unser eService „Arbeitslosengeld beantragen“ unter www.arbeitsagentur.de eService zur Verfügung. Hier können Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld online ausfüllen und an die zuständige Agentur für Arbeit versenden. Beachten Sie folgenden Hinweis Wer trotz rechtzeitiger Meldung Verzögerungen bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes befürchtet, weil die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung durch den früheren Arbeitgeber nicht zeitnah erfolgt, kann ggfls. Ersatzdokumente vorgelegen. Anhand von Arbeitsverträgen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kündigungsschreiben und Nachweisen über versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, die von den Krankenkassen ausgestellt werden, prüft die Agentur für Arbeit die vorläufige Zahlung von Arbeitslosengeld. Eine endgültige Festsetzung der Höhe und der Dauer des Arbeitslosengeldes erfolgt dann, sobald die Arbeitsbescheinigung vorliegt. (red.-07.04.2015 10:46)
© 2003-2012 oberberg-heute.de Alle Rechte vorbehalten.
|