NGG Köln appelliert: Arbeitszeiten im Stunden-Heftchen notieren Arbeitgeber haben Doku-Pflicht für 28.740 Mini-Jobber in Oberberg
Ein simples Stunden-Heftchen, in dem Beschäftigte jeden Tag ihre geleisteten Arbeitszeiten aufschreiben, reiche völlig aus. „Mit so einer ‚Stechuhr aus Papier‘ kann man dem Chef jede Stunde schwarz auf weiß glaubwürdig nachweisen“, sagt Busch. Auch die nahezu 28.740 Mini-Jobber im Oberbergischen Kreis sollten dies tun. Bei ihnen sei der Arbeitgeber zwar zur Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtet. „Eine ‚Parallel-Kontrolle‘ schadet allerdings auch nicht“, so die NGG Köln. Das Jammern über die Dokumentationspflicht im Arbeitgeberlager sei „zwar ausgesprochen laut, aber völlig grundlos“. Im Gastgewerbe sei das Dokumentieren von Arbeitszeiten längst gängige Praxis - schon deshalb, um Überstunden oder Nachtzuschläge ordentlich zu bezahlen. Der NGG-Geschäftsführer fordert die heimischen Bundestagsabgeordneten deshalb auf, jetzt „keine Arbeitgeber-Reparaturen am Mindestlohngesetz vorzunehmen“. Ein „Mindestlohn light“, der etwa durch eine fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten bei Mini-Jobbern nicht kontrolliert werden könne, werde „zum Flopp“. Sämtliche Pläne, das Mindestlohngesetz aufzuweichen, lehnt die NGG Köln strikt ab. Der Mindestlohn sei auf einem guten Weg. Es komme nun darauf an, ihn mit seinen positiven Effekten sozial und wirtschaftlich wirken zu lassen. „Das zusätzlich verdiente Geld fließt jetzt nahezu eins zu eins in den Konsum. Es sorgt damit für mehr Kaufkraft im Oberbergischen Kreis und dadurch für eine Stärkung der Wirtschaft“, so Busch. Um zu garantieren, dass auch tatsächlich der Mindestlohn gezahlt werde, sei es eben auch notwendig, die Arbeitsstunden festzuhalten. Um eine korrekte Entlohnung zu sichern, müssten die Arbeitszeiten dokumentiert werden. Ernst Busch: „Arbeitgeber, die dazu nicht bereit sind, müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie denn eine korrekte Lohnabrechnung hinbekommen wollen?“ (red.-08.04.2015 10:20)
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