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Solides Fundament für Ehrenamt geschaffen

Neues Brand- und Katastrophenschutzrecht

NRW - Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Mit ihm werden die bisherigen Rechtsgrundlagen für diesen Bereich grundlegend modernisiert. Neben den überarbeiteten inneren Strukturen des Brandschutzes wird mit diesem Gesetz vor allem der Katastrophenschutz aufgewertet und ein solides Fundament für das Ehrenamt geschaffen.

„Dieses Gesetz hat für unsere Sicherheit eine zentrale Bedeutung. Deshalb freue ich mich besonders, dass es von einer großen Mehrheit im Landtag getragen wird“, erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Auch von den Verbänden, deren Mitglieder im Brand- und Katastrophenschutz mitwirken, wird das Gesetz gelobt.

Aufwertung des Katastrophenschutzes

Durch die Stürme „Ela“ und „Kyrill“ oder Hochwassersituationen an Elbe und Oder ist allen deutlich vor Augen geführt worden, wie bedeutend ein gut aufgestellter Katastrophenschutz ist. Daher wurden in den vergangenen Jahren Landeskonzepte der gegenseitigen landesweiten Hilfe entwickeltet, die nun auch gesetzlich verankert wurden. Damit wird die zentrale Funktion des Landes hervorgehoben, die Kreise und Gemeinden dort zu unterstützen, wo die eigenen Mittel nicht ausreichen. Dies wird ergänzt durch eine nun gesetzlich vorgegebene einheitliche Krisenstabsstruktur und Kooperation der Stäbe für große Einsatzlagen. „Darüber hinaus bleibt die Vorbereitung auf große Einsatzlagen und Katastrophen eine Aufgabe, die ständig überprüft, erprobt und fortentwickelt werden muss. Wir wollen den hohen Standard in
Nordrhein-Westfalen weiterhin erhalten“, kündigte Ralf Jäger an.

Stärkung des Ehrenamtes

In NRW gibt es mehr als 15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute. Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. Deshalb haben wir die Attraktivität des Ehrenamtes deutlich gestärkt“, sagte der Innenminister. Neben Verbesserungen beim Unfallschutz, den Aufwandsentschädigungen und Ruhezeiten ist auch eine Verpflichtung aller Aufgabenträger zur Förderung des Ehrenamtes vorgesehen.

Das neue Brandschutzrecht ermöglicht den Städten und Gemeinden auch, eine Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die Feuerwehr begeistert werden. „Neben den Löschzwergen wollen wir Menschen aller Altersklassen für die Feuerwehr gewinnen“, hob der Minister hervor. (red.-28.12.2015 10:56)


 


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