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Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – Engelmeier und Flosbach hoch erfreut

Ortsumgehung Hückeswagen kommt

Die beiden oberbergischen Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier (SPD) und Klaus-Peter Flosbach (CDU) freuen sich über den Erfolg. (Foto: Privat)
Berlin/Hückeswaagen - Die oberbergischen Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier (SPD) und Klaus-Peter Flosbach (CDU) freuen sich, dass die Ortsumgehung Hückeswagen im heute von Bundesver-kehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft ist.

Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 sei ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in der Region, so die Abgeordneten in ihrer gemeinsamen Presse-mitteilung. Die gute Bewertung der Maßnahme mache deutlich, welche Bedeutung die Ortsumgehung Hückeswagen nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes hat.

Laut Engelmeier ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.

„Mit der guten Bewertung der Ortsumgehung Hückeswagen im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht“, so Engelmeier. „Wir werden uns im Deutschen Bundestag gemeinsam dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können“.

„Wenn es uns gelingt, zügig Baurecht herzustellen und die Finanzierung sicherzustellen, rückt der Bau-beginn in greifbare Nähe“, so Flosbach abschließend.

Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer lang-fristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag be-schlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbetei-ligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressort-abstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhö-rungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen - auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte - im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maß-nahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau). (red.-17.03.2016 17:37)



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