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NRW-Umweltministerium hat Erlass zum Freizeitlärm veröffentlicht

Städte und Gemeinden können jetzt flexibler Feste und Veranstaltungen genehmigen

NRW - Das nordrhein-westfälische Umweltministerium wird morgen (Dienstag, 26. April) den geänderten Erlass zum Umgang mit Freizeitlärm veröffentlichen. Dieser wurde zuvor ausführlich mit den betroffenen Kreisen erörtert und abgestimmt. Zentraler Punkt der Neuregelung ist die Erhöhung der Zahl der sogenannten seltenen Veranstaltungen wie Schützen- und Volksfeste von zehn auf 18. Die Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, flexibler Veranstaltungen, bei denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zugelassen ist, zu genehmigen.

Die Immissionsrichtwerte als zentrale Beurteilungsmaßstäbe behalten ihre Gültigkeit. Damit bleibt der notwendige Anwohnerschutz gewahrt.

"Der Erlass verfolgt das Ziel, einen Ausgleich zwischen den Interessen an Freizeitgestaltung und dem Bedürfnis nach Ruhe zu finden. Mit der Änderung des Erlasses kommen wir dem Wunsch der Kommunen nach mehr Flexibilität bei der Genehmigung von Veranstaltungen nach", sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel. "Die bisherige Praxis für volkstümliche Veranstaltungen und insbesondere Schützenfeste bleibt damit nicht nur bestehen, sondern kann in der Handhabung erweitert werden."

Kommunen, die über eine Ausweitung von Veranstaltungen nachdenken, wird empfohlen, dies in einem entsprechenden Konzept darzustellen, in dem Art und Anzahl der geplanten Veranstaltungen aufgeführt sind und an dem sich die Öffentlichkeit beteiligen kann. Den Kommunen verbleibt damit ein weiter Spielraum, um auf die jeweilige örtliche Situation bezogen für einen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Belange zu sorgen.

An den Immissionsrichtwerten, die als zentrale Beurteilungsmaßstäbe dienen und die bereits Grundlage des derzeitig geltenden Freizeitlärmerlass aus dem Jahr 2009 sind, wird sich nichts ändern. (red.-25.04.2016 15:03)


 


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