Starke Unterstützung des Bundes ab 2018 Oberbergischer Kreis und seine Kommunen werden dauerhaft um 12,1 Mio. Euro entlastet
Der Bund hatte im Zuge der Koalitionsvereinbarung zugesagt, die Kommunen jährlich um 5 Milliarden Euro zu entlasten. Nach zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am 16. Juni auf einen Verteilungsschlüssel verständigt, der sich aus einer Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Mrd. Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Mrd. Euro) ergibt. Während der Oberbergische Kreis mit einem Volumen von rund 3,5 Mio. Euro vor allem von der erhöhten Beteiligung an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose profitiert, erhalten die kreisangehörigen Gemeinden einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von rund 8,6 Mio Euro. Neben dieser dauerhaften Entlastung der Kommunen werden in den Jahren 2016 bis 2018 auch die flüchtlingsbedingten Mehrkosten bei den Kosten der Unterkunft (KdU) vom Bund übernommen. Dabei handelt es sich um bundesweit 2,6 Milliarden Euro. Der Anteil Nordrhein-Westfalens beträgt 85 Millionen Euro in 2016, 191 Millionen Euro in 2017 und 276 Millionen Euro in 2018, wie aus dem Schreiben des NRW-Innenministeriums zu entnehmen ist. Michela Engelmeier abschließend: „Wir dürfen unsere Städte und Gemeinden mit der Mehrbelastung durch den Flüchtlingszuzug nicht alleine lassen. Mit der Übernahme der KdU wird einmal mehr deutlich, dass der Bund die gesamtstaatliche Aufgabe der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen erkannt hat. Die Beharrlichkeit vor allem der nordrhein-westfälischen SPD bei diesem Thema hat sich wieder einmal ausgezahlt.“ (red.-19.07.2016 16:32)
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