Suche:
 Inhalt

 

 News 
Ob an Herd oder Theke – rückwirkend ab 1. August gilt:

Gastronomie muss mindestens 9 Euro Stundenlohn bezahlen

Oberberg - Von der Imbissbude bis zum Sterne-Hotel, im Oberbergischen Kreis gilt: Wer wenig verdient, bekommt jetzt doch mehr. Für die Gastro-Branche gilt rückwirkend ab 1. August ein höherer Mindestlohn. Dieser liegt jetzt bei 9 Euro pro Stunde und damit 50 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitgeteilt.

Die NGG hatte den höheren „Gastro-Mindestlohn“ bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt.

„Er gilt in der Eckkneipe und im Biergarten genauso wie im guten Restaurant und Hotel. Keine Küchenhilfe und kein Pizzafahrer im Oberbergischen Kreis darf jetzt weniger als 9 Euro pro Stunde verdienen. Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar“, sagt der Geschäftsführer der NGG Köln, Mohamed Boudih. Denn der neue Mindestlohn sei in Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich. Im Oberbergischen Kreis sind rund 4.380 Menschen in Gaststätten, Restaurants und Hotels beschäftigt - darunter rund 2.710 Mini-Jobber, für die der neue Branchen-Mindestlohn ebenfalls gilt, so die NGG Köln. (red.-30.09.2016 09:55)





Foto: NGG


 


© 2003-2023 oberberg-heute.de Alle Rechte vorbehalten. Impressum / Datenschutzerklärung