Ob an Herd oder Theke – rückwirkend ab 1. August gilt: Gastronomie muss mindestens 9 Euro Stundenlohn bezahlen
Die NGG hatte den höheren „Gastro-Mindestlohn“ bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt. „Er gilt in der Eckkneipe und im Biergarten genauso wie im guten Restaurant und Hotel. Keine Küchenhilfe und kein Pizzafahrer im Oberbergischen Kreis darf jetzt weniger als 9 Euro pro Stunde verdienen. Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar“, sagt der Geschäftsführer der NGG Köln, Mohamed Boudih. Denn der neue Mindestlohn sei in Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich. Im Oberbergischen Kreis sind rund 4.380 Menschen in Gaststätten, Restaurants und Hotels beschäftigt - darunter rund 2.710 Mini-Jobber, für die der neue Branchen-Mindestlohn ebenfalls gilt, so die NGG Köln. (red.-30.09.2016 09:55) Foto: NGG
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