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Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen jetzt im Bundestag

Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Foto: NGG
NRW - Immer mehr „Jobs zweiter Klasse“: Die Zahl der Leiharbeiter in Nordrhein-Westfalen hat drastisch zugenommen. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Arbeitsagentur in NRW rund 185.000 Beschäftigte in Leiharbeit - mehr als doppelt so viele wie zehn Jahre zuvor. Damals gab es hier rund 87.000 Leiharbeiter, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt.

Die NGG Köln spricht von einer alarmierenden Tendenz - und fordert die Politik zum schnellen Handeln auf. „Auch Bundestagsabgeordnete aus dem Oberbergischen Kreis könnten in Berlin einen Beitrag leisten“, sagt NGG-Geschäftsführer Mohamed Boudih.

„Gerade berät der Bundestag über ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Die Zahlen zeigen, dass wir eine Regelung dringender brauchen denn je“, so Boudih. Allerdings müsse am Gesetz noch deutlich nachgebessert werden, um den „Wildwuchs im heimischen Arbeitsmarkt“ wirklich zu bekämpfen.

Bei der Leiharbeit werden Beschäftigte an einen Betrieb verliehen, wo sie dann für den gleichen Job weniger Geld bekommen als das Stammpersonal. Ursprünglich sollte das einmal auf Auftragsspitzen bei den Unternehmen beschränkt sein - „häufig nutzen Chefs das aber zur dauerhaften Lohn-Drückerei“, sagt Mohamed Boudih. Und die Leiharbeiter bekämen meist keine Chance, ins Stammpersonal aufzurücken. „Gerade in der nordrhein-westfälischen Lebensmittelindustrie wird Leiharbeit zum Problem. Und mit dem Missbrauch von Werkverträgen haben wir es besonders in der Fleischverarbeitung zu tun. Dabei sind Leiharbeiter - genauso wie Werkvertragsbeschäftigte - bei der Altersvorsorge und beim Urlaub schlechter gestellt als die Stammbelegschaft“, kritisiert der Gewerkschafter. Das neue Gesetz müsse dem Anstieg dieser „2.-Klasse-Jobs“ endlich einen Riegel vorschieben.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sieht im Wesentlichen vor, dass Leiharbeiter spätestens nach neun Monaten in einem Betrieb die gleiche Bezahlung bekommen wie das Stammpersonal. Die Höchstverleihdauer soll auf 18 Monate begrenzt werden. Dies gelte jedoch, so Boudih, „nur für Personen, nicht aber für die Arbeitsplätze. Damit können Leiharbeiter im Prinzip alle 18 Monate einfach ausgetauscht werden“. Auch Betriebsräte sollen nach dem geplanten Gesetz lediglich Informationsrechte bekommen, aber keine Mitbestimmungsrechte, bemängelt die NGG.

„Trotz allem wäre das Gesetz ein erster Schritt“, betont Boudih. „Deshalb darf es im Bundestag auch auf keinen Fall scheitern.“ Die heimischen Parlamentarier seien in der Pflicht, die Interessen der wachsenden Zahl an Leiharbeitern und Werkverträglern zu vertreten. Dafür müsse das Gesetz so scharf wie möglich formuliert sein, fordert die NGG Köln. (red.-17.10.2016 10:26)


 


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