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Höherer Mindestlohn: Tipp für Minijobber im Oberbergischen Kreis

450-Euro-Jobber müssen zwei Stunden weniger arbeiten

Foto: NGG
Oberberg - Augen auf beim Mindestlohn: Wer im Oberbergischen Kreis einen Minijob hat und dabei den Mindestlohn bekommt, soll die letzte Lohnabrechnung besonders genau prüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Der Grund: Zum Januar ist der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro gestiegen. „Für geringfügig Beschäftigte heißt das: entweder weniger arbeiten - oder mehr verdienen“, erklärt NGG-Geschäftsführer Mohamed Boudih.

Eine 450-Euro-Kraft müsse zwei Stunden pro Monat weniger arbeiten, um auf den gleichen Verdienst zu kommen, so Boudih. Mindestlohn-Verdienern mit zehn Wochenstunden stünden am Monatsende knapp 14 Euro mehr zu.

Nach Angaben der Arbeitsagentur gab es im Oberbergischen Kreis zuletzt rund 28.700 geringfügig Beschäftigte - 2.720 davon allein im Gastgewerbe. „Die Gastro-Beschäftigten müssen jedoch mehr als die gesetzlichen 8,84 Euro bekommen. Ihnen stehen neun Euro pro Stunde zu“, betont Boudih. Denn für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe hat die NGG im vergangenen Jahr einen speziellen Branchenmindestlohn durchgesetzt. Köche, Kellner & Co. sollten ihre letzte Lohnabrechnung daher besonders genau prüfen, rät die Gewerkschaft.

„Allzu oft gilt der Mindestlohn leider nur auf dem Papier“, sagt Boudih. „Noch immer tricksen viele Chefs, obwohl das illegal ist.“ So kam eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Ergebnis: Im Jahr 2015, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, verdiente knapp die Hälfte der Minijobber weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro.

„Es kann nicht sein, dass die Lohnuntergrenze von so vielen Firmen umgangen wird“, bemängelt die NGG Köln. Dies sei nicht nur ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz, sondern auch ein „Schlag ins Gesicht“ vieler Beschäftigter, deren Einkommen damit erstmals spürbar steigen sollten. Die NGG hatte sich seit vielen Jahren für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eingesetzt.

Zusätzlich zum Lohn-Check plädiert die Gewerkschaft für mehr Mindestlohn-Kontrollen in den Betrieben. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll müsse ihr Personal dafür kräftig aufstocken, fordert Boudih: „Wer ein Gesetz verabschiedet, muss auch dafür sorgen, dass es umgesetzt wird. Nur so kann man schwarzen Schafen wirksam das Handwerk legen.“
(red.-15.02.2017 09:32)


 


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