Zum Internationalen Frauentag - NGG fordert Lohngerechtigkeit

85 Prozent aller Teilzeit-Jobs in Frauenhand

Oberberg - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Davon ist ein Großteil der arbeitenden Frauen im Oberbergischen Kreis weit entfernt. Zum Internationalen Frauentag am 8. März fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), mehr für die Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu tun.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen im Schnitt noch immer 21 Prozent weniger als Männer. Pro Stunde gehen Frauen demnach 4,39 Euro verloren - weil sie Frauen sind. Nach Einschätzung von NGG-Geschäftsführer Mohamed Boudih ist dieser „Gender Pay Gap“ in vielen Branchen sogar noch deutlich größer.

„Frauen bekommen oft genug schon für dieselbe Tätigkeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Hinzu kommt, dass sie auch noch überdurchschnittlich oft in prekären Jobs arbeiten“, betont Boudih. So waren nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zuletzt 85 Prozent aller Teilzeit-Beschäftigten im Oberbergischen Kreis weiblich. Und auch bei den Minijobs ist der Frauenanteil im Kreis mit 62 Prozent hoch. Boudih: „Die Folgen davon bekommen viele Frauen spätestens im Rentenalter zu spüren. Wegen niedriger Einkünfte und Unterbrechungen im Erwerbsleben sind weibliche Beschäftigte besonders oft von Armutsrenten betroffen und dann auf Unterstützung vom Staat angewiesen. Aber auch bei Arbeitslosigkeit oder nach einer Scheidung steht ein Großteil der Frauen mit leeren Händen da.“ Das Modell des männlichen Hauptverdieners sei weiterhin stark verbreitet - und damit die finanzielle Abhängigkeit der Frauen. Diese tragen laut einer neuen OECD-Untersuchung in Deutschland gerade einmal 22,4 Prozent zum Familieneinkommen bei.

Die NGG Köln sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Politik. „Das geplante Gesetz zur Lohngerechtigkeit ist dabei ein erster wichtiger Schritt“, sagt Boudih. Allerdings soll nach dem Gesetz der individuelle Anspruch darauf zu erfahren, was der Rest der Belegschaft verdient, auf Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten beschränkt bleiben. „Für den Großteil der Hotels, Gaststätten oder Bäckereien im Oberbergischen Kreis greift das Gesetz damit zu kurz“, so der Gewerkschafter. Nötig sei stattdessen ein verbrieftes Recht auf die gleiche Bezahlung für die gleiche Tätigkeit. „Denn Mann oder Frau - dieser Unterscheid darf in einer modernen Arbeitswelt keine Rolle mehr spielen.“ (red.-06.03.2017 09:06)



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