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Kreis blickt zuversichtlich dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln entgegen

Gerichtsverfahren um Bauvorhaben von zwei Rettungswachen

Oberberg - In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln am 10. Mai gab der Vorsitzende Richter eine Einschätzung der Sach- und Rechtslage des Senats nach Vorberatung ab. Der Kreis hatte dem Generalunternehmer für die beiden Rettungswachen im März beziehungsweise April 2014 gekündigt, weil monatelang kein Baufortschritt zu erkennen war und deshalb kein Vertrauen mehr in den Generalunternehmer bestand.

Seitdem hat der Kreis den Bau in Eigenregie fortgesetzt und als Architekten Büros in Gummersbach und Wiehl beauftragt. Die Baumaßnahmen sind inzwischen abgeschlossen und der Betrieb der Wachen wurde aufgenommen.

Ende Juli 2014 hat der Kreis beim Landgericht Köln Klagen erhoben, um die Rechtmäßigkeit der Kündigungen feststellen zu lassen. Dies war ein erster Schritt, um die durch die Kündigung entstandenen Mehrkosten gegenüber dem Generalunternehmer erfolgreich geltend zu machen. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln allerdings im Sinne des Bauunternehmers entschieden. Gegen das erste instanzliche Urteil hatte der Oberbergische Kreis daraufhin Berufung eingelegt. Bei der mündlichen Verhandlung am 10.05.2017 erklärte der Vorsitzende Richter des 11. Senats, die Kündigungen seien nach den Vorberatungen des Senats berechtigt gewesen.

Als besonders erfreulich bewertet Kreisdirektor Klaus Grootens dabei den Umstand, dass das Gericht dem Kreis attestierte, sehr umsichtig gehandelt zu haben. So habe der Kreis alles Notwendige veranlasst, um doch noch eine Verständigung mit dem seinerzeit beauftragten Bauunternehmen herbeizuführen. Andererseits habe der Kreis stets vor Augen gehabt, auch in finanzieller Hinsicht schadlos aus der Angelegenheit hervorzugehen. Das Urteil soll am 21.06.2017 verkündet werden. (red.-11.05.2017 13:46)


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