Von der Pommesbude bis zum Sterne-Hotel: Mindestverdienst bei 9,25 Euro Für 4.400 Gastro-Beschäftigte gilt höherer Mindestlohn
„Eine Küchenhilfe, die Vollzeit arbeitet, hat nun am Monatsende 43 Euro mehr auf dem Lohnzettel“, sagt Mohamed Boudih von der NGG Köln. Der Gewerkschafter rät den Beschäftigten, ihre nächste Abrechnung zu prüfen: „Ob an der Pommesbude oder im Sterne-Hotel - der neue Mindestlohn gilt für jeden, der im Oberbergischen Kreis mit Bewirtung und Beherbergung zu tun hat. Auch Mini-Jobber haben darauf Anspruch.“ Ausgebildete Kräfte sollten dagegen auf dem höheren Tariflohn bestehen, so Boudih. Dieser liegt für einen ausgebildeten Koch oder eine gelernte Restaurantfachfrau bei 11,78 Euro pro Stunde. Einem Oberkellner steht sogar ein Stundenverdienst von gut 15 Euro zu. (red.-04.08.2017 10:29)
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