„Gemeinnützigkeit der Schützenvereine darf nicht angetastet werden“ Keine reine Frauen- oder Männersache
Auch der CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagskandidat Dr. Carsten Brodesser kritisiert diese Neuregelung. „An der Gemeinnützigkeit von Schützenvereinen und reinen Männer-, bzw. Frauenchören wird doch wohl niemand ernsthaft zweifeln wollen. Entscheidend ist doch die Tatsache, dass unsere Vereine in die Allgemeinheit hineinwirken. Unsere Schützenvereine feiern doch nicht nur Schützenfeste, sondern gestalten in der gesamten Region ganz maßgeblich das öffentliche Leben. Sie fördern das gemeinschaftliche Miteinander und ehrenamtliche Engagement. Wenn dieses vorbildliche, bürgerschaftliche Engagement nicht gemeinnützig sein soll, dann hat das doch mit der Lebenswirklichkeit nichts mehr zu tun“, ergänzt Flosbach. Zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten wandten sich Flosbach und Brodesser nach der Veröffentlichung des Urteils durch den Bundesfinanzhof an den NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper und baten diesen, sich für eine Lösung im Sinne der Vereine einzusetzen. Der Bundesfinanzhof hatte den Fall einer Freimaurerloge verhandelt, der die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, da sie ausschließlich Männer aufnimmt. In seinem Urteil bestätigte der Bundesfinanzhof diese Auffassung und verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass dieses Urteil auch Konsequenzen für Schützenvereine, Frauenchöre und Männergesangsvereine haben könne. (red.-08.08.2017 14:44)
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