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186 Millionen Überstunden in NRW – 58 Prozent unbezahlt

Gewerkschaft warnt vor extremen Arbeitszeiten

Foto: NGG
Oberberg - Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht: Im Oberbergischen Kreis ist das für die rund 1.800 Beschäftigten des Gastgewerbes alles andere als ungewöhnlich. Ebenso wenig für die 860 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie. Damit die Belastung jedoch erträglich bleibt, schreibt das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor.

Genau darum fürchtet nun die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die Kölner NGG warnt mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD davor, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes „durch die Hintertür“ kommen könnte - mit erheblichen Folgen für Tausende Beschäftigte in der Region.

„Flexibilität im Job kann nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten gehen“, macht NGG-Geschäftsführer Mohamed Boudih deutlich. Auf dem heimischen Arbeitsmarkt sei hier längst etwas aus der Balance geraten: So leisteten Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen im vorletzten Jahr 186 Millionen Überstunden - 58 Prozent davon unbezahlt. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor (Bundestags-Drucksache 19/70). Rechnet man die Überstunden in Vollzeit-Jobs um, entspricht das in NRW demnach 114.000 Arbeitsplätzen.

„Auch im Oberbergischen Kreis subventionieren Beschäftigte jeden Tag Unternehmensgewinne durch Gratis-Stunden. Statt immer wieder zu fordern, die Arbeitszeiten zu lockern, sollten die Arbeitgeber die vorhandene Mehrarbeit lieber auf mehr Schultern verteilen und neues Personal einstellen“, fordert Boudih. An die GroKo-Verhandler von CDU/CSU und SPD appelliert der Gewerkschafter, kein „Herumdoktern“ am Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Im 28 seitigen Sondierungspapier ist von einem neuen „Rahmen“ die Rede, um den „vielfältigen Wünschen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden zu können“.

Für Boudih steht fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimentierräume.“ Flexible Lösungen im Betrieb ließen sich per Tarifvertrag vereinbaren. In der Gastronomie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt, so Boudih. „Damit kann eine Hochzeitsfeier im Lokal auch mal länger gehen - ohne dass Köche und Kellner vor Arbeit umfallen.“ (red.-02.02.2018 12:30)


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