Stadtverwaltung hat Prüfung der Unterschriftlisten abgeschlossen 1810 gültige Unterschrift für Bürgerbegehren
Von der Bürgerinitiative wurden insgesamt 1883 Unterschriften vorgelegt. Die Verwaltung hat nun jede einzelne Eintragung geprüft, ob es sich wirklich um wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Schloss-Stadt Hückeswagen handelt. Diese Prüfung hat ergeben, dass insgesamt 73 Unterschriften ungültig waren, so dass 1810 Unterschriften für das Bürgerbegehren gültig sind. Häufige Fehler bei der Prüfung war ein fehlender Wohnsitz in Hückeswagen oder eine andere Staatsangehörigkeit als die eines EU-Mitglieds. Bürgermeister Persian: „1810 Unterschriften für das Bürgerbegehren ist eine stolze Zahl. Notwendig für die Gültigkeit sind 1.151 Unterschriften (9 % der Wahlberechtigten). Ich werde dem Stadtrat daher für die Sondersitzung am 15. Februar empfehlen, die formale Richtigkeit und Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen.“ (red.-05.02.2018 10:20)
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