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Rechtsberater der NGG Köln halfen 573 Mal

Zoff im Job

Foto: NGG
Oberberg - Im Oberbergischen Kreis sind Beschäftigte in Bäckereien, Restaurants und Hotels überdurchschnittlich oft auf juristische Hilfe angewiesen. Das geht aus der Rechtsschutz-Bilanz der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Köln hervor.

„In der Region waren unsere Fachleute im vergangenen Jahr insgesamt 573 Mal im Einsatz“, berichtet NGG-Geschäftsführer Mohamed Boudih. Besonders oft sei es hierbei um zu spät oder gar nicht gezahlte Löhne gegangen. Allein in diesem Bereich zählte die NGG 407 Streitfälle. Auch unerlaubte Kündigungen und fehlendes Weihnachts- oder Urlaubsgeld sorgten nach Gewerkschaftsangaben häufig für Ärger.

„Viele Chefs kalkulieren damit, dass sich Mitarbeiter nicht wehren und alles hinnehmen. Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass die Beschäftigten zu ihrem guten Recht kommen und den Arbeitgebern die Rote Karte gezeigt wird - zur Not vor Gericht“, macht Boudih klar. Die Berater kümmerten sich dabei auch ums Sozialrecht: Die Palette reiche hier vom Widerspruch gegen den fehlerhaften ALG-II-Bescheid bis hin zum Krankengeld, das nicht gezahlt wurde. Auch bei einer Insolvenz könnten Beschäftigte Hilfe bekommen, so die NGG.

„Die Rechtsberatung ist in den letzten Jahren zu einer wichtigen Anlaufstelle für Beschäftigte aus dem Oberbergischen Kreis geworden. Besonders oft sind Arbeitnehmer aus dem Gastgewerbe sowie dem Fleischer- und Bäckerhandwerk betroffen“, sagt Boudih. Wenn ein offenes Wort mit dem Chef nicht reiche, so die NGG Köln, sollten Arbeitnehmer nicht aufgeben, sondern sich professionelle Hilfe holen. Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung hat, wer Mitglied einer DGB-Gewerkschaft ist. (red.-12.03.2018 11:36)


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