Kurban Bayrami – Schlachtungen müssen angemeldet werden – Schächtungen sind verboten

Schlachtungen im Rahmen des islamischen Opferfestes

Oberberg - Von Dienstag, 21. August bis Freitag, 24. August 2018 findet das alljährliche Islamische Opferfest Kurban Bayrami statt. Es ist das höchste islamische Fest. Nach islamischem Glauben ist jeder wirtschaftlich wohlgestellte Muslime dazu verpflichtet, ein Opfer zu bringen. Als Opfertiere werden vorrangig Schafe oder Rinder geschlachtet. Ein Teil des Opferfleisches verbleibt im Haus, ein Teil wird an Nachbarn, bedürftige Verwandte und an Arme verteilt.

Die Sonnenzeiten in Mekka geben die Schlachtzeiten vor. Beginn ist nach Sonnenaufgang und einem Gebet in der Moschee. Nach Sonnenuntergang werden die Schlachtungen beendet. Auch im Oberbergischen Kreis werden an Kurban Bayrami zahlreiche Tiere geschlachtet. Opfertiere waren im vergangenen Jahr 230 Rinder und 551 Schafe.

"Die Schlachtungen sind vorab den zuständigen, vom Veterinäramt beauftragten Tierärzten für Fleischbeschau anzuzeigen. Sie dürfen nur in dafür vorgesehenen zugelassenen Schlachtstätten durchgeführt werden", sagt Dr. Stefan Kohler, Amtsleiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts des Oberbergischen Kreises. Eine Schlachtung ohne Betäubung (Schächtung) ist nach deutscher Rechtslage grundsätzlich verboten.

Im Oberbergischen Kreis gibt es etwa 15 Schlachtbetriebe, die während des Kurban Bayrami schlachten. Sie werden jedes Jahr rechtzeitig vor dem Fest auf die Einhaltung des Tierschutzes und der Fleischhygiene hingewiesen. Größere Schlachtstätten werden durch die zuständigen Tierärzte des Amtes aufgesucht und der Ablauf des Opferfestes durchgesprochen. "Die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes führen während des Opferfestes verstärkt Kontrollen durch. In einigen Betrieben sind sie ganztägig vor Ort und überprüfen die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben und die Schlachthygiene", sagt Dr. Stefan Kohler. (red.-10.08.2018 19:12)



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