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5.700 Beschäftigte im Gastgewerbe und Bäckerhandwerk

NGG warnt vor Prellerei beim Weihnachtsgeld

Foto: NGG
Oberberg - In Hotels, Gaststätten und Bäckereien wird häufig das Weihnachtsgeld geprellt: Fast jeder zweite Beschäftigte aus diesen Branchen wird im Oberbergischen Kreis vom Chef um die Sonderzahlung gebracht. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aus. Die Beschäftigten erhielten das Extra-Geld zu Weihnachten nur zu einem Teil oder gar nicht - und das, obwohl sie einen festen Anspruch darauf haben.

Die NGG Köln spricht von „hartnäckigen Weihnachtsgeld-Verweigerern“ im Bäckerhandwerk und im Hotel- und Gastgewerbe. In diesen beiden - und mit 5.700 Beschäftigten im Oberbergischen Kreis auch wichtigen - Branchen sei der „Weihnachtsgeld-Geiz“ besonders groß. Die NGG rät deshalb zum Lohn-Check: „Auf der Abrechnung für November muss das Weihnachtsgeld stehen. Denn die Zahlung ist für alle Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister im Oberbergischen Kreis Pflicht“, so die Geschäftsführerin der NGG Köln, Manja Wiesner.

Bei einem Koch in Vollzeit etwa betrage das Weihnachtsgeld unmittelbar nach der Ausbildung 982 Euro. Eine Bäckereifachverkäuferin in Vollzeit müsse nach einem Jahr im Betrieb 250 Euro bekommen - nach 15 Jahren sind es 550 Euro. „Einen Anspruch haben auch Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber. Bei ihnen sind die Arbeitsstunden entscheidend dafür, wie viel sie bekommen“, so Wiesner.

Bäckerei-, Gastro- und Hotel-Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglieder sind, bekommen Rat bei der NGG in Köln unter der Rufnummer: 0221 - 95 14 240. Bei Problemen rund um das Weihnachtsgeld setzt die Gewerkschaft Ansprüche gegen den Arbeitgeber durch - notfalls vor Gericht.

Zum Jahresende können Beschäftigte ein paar Extra-Euro gut gebrauchen. Doch viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister enthalten ihren Beschäftigten das Weihnachtsgeld vor, so die Gewerkschaft NGG. (red.-12.12.2018 09:40)


 


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