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_Keine Windräder an der Grenze zu Reichshof und Morsbach

Seltene Tierarten schließen Genehmigungen für Windräder aus

Schwarzstörche Wildenburger Land (Archivfoto: Christoph Buchen)
Morsbach/Reichshof/Friesenhagen - Nachdem ein Investor Anfang 2018 zwei Bauanträge für Windindustrieanlagen im nördlichen Teil der Ortsgemeinde Friesenhagen, unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Reichshof, zurückgezogen hatte, sind kürzlich wieder sieben neue Bauanträge vom gleichen Investor, jetzt unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Morsbach, bei der Kreisverwaltung Altenkirchen als Baugenehmigungsbehörde eingegangen.

Die Bürgerinitiative Wildenburger Land, der auch zahlreiche Mitglieder aus Reichshof und Morsbach angehören, hat sofort reagiert und am 28. Januar ein neues Artenschutzgutachten an Landrat Michael Lieber ausgehändigt. Um die möglichen Auswirkungen dieser Windindustrieanlagen auf die heimische Tierwelt zu dokumentieren, hat der Morsbacher Ornithologe Christoph Buchen in Zusammenarbeit mit dem Biologielehrer Horst Braun aus Friesenhagen-Steeg auch 2018 wieder das Wildenburgische, den benachbarten Reichshof und das Morsbacher Bergland durchstreift.

Herausgekommen ist ein 52 Seiten umfassendes Artenschutzgutachten. Außer Landrat Lieber haben das Gutachten auch die Bürgermeister der Gemeinden Morsbach, Reichshof und Friesenhagen sowie der Landrat des Oberbergischen Kreises erhalten.

Christoph Buchen erforscht die Tier- und Pflanzenwelt von Morsbach und dem Wildenburger Land seit 50 Jahren. Horst Braun beschäftigt sich ebenfalls seit vielen Jahren mit der Natur seiner Heimatgemeinde und kartiert die Tierarten. Beide Fachleute haben 2018 erneut 11 planungsrelevante und Windkraft sensible Tierarten beispielhaft untersucht, vier Fledermausarten und sieben Vogelarten. Unterstützt wurden sie dabei von 73 Gewährsleuten aus der Bürgerschaft.

Das Fazit der beiden Naturwissenschaftler ist eindeutig: Den geplanten Windindustrieanlagen und der Ausweisung von Potentialflächen für Windindustrieanlagen stehen im Wildenburger Land und in den Nachbarregionen die Vorkommen seltener Tierarten entgegen. Die Arten würden durch diese Anlagen in ihrem Lebensraum beeinträchtigt. Die geschützten Individuen sehen sich sogar nach dem Bundesnaturschutzgesetz einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt, sollten die Windindustrieanlagen tatsächlich genehmigt werden.

Seltene Tierarten

Folgende Untersuchungsergebnisse sprechen gegen die Errichtung von Windindustrieanlagen:
Das Große Mausohr ist eine seltene Fledermausart von europäischer Bedeutung. In zwei Stollen nahe der Gemeindegrenze von Morsbach/Friesenhagen haben 2018 wieder 18 Mausohren überwintert. Auch im Sommer sind sie dort beobachtet worden. Die Bechsteinfledermaus ist ebenfalls im Gebiet ganzjährig anwesend. Es liegen Winternachweise und der Nachweis von zwei Wochenstuben für den Randbereich des Wildenburger Landes vor. Dies sind die ersten Wochenstuben-Funde der Bechsteinfledermaus am Rande des Oberbergischen Kreises.

Rotmilan Wildenburger Land (Archivfoto: Christoph Buchen)
Wichtigstes Argument gegen die Genehmigung von Windindustrieanlagen ist das Vorkommen von Schwarzstorch und Rotmilan. Alleine 2018 konnten 315 Flugbewegungen des Schwarzstorches im Wildenburger Land dokumentiert werden. Erfreulich ist der Nachweis mehrerer Schwarzstorchhorste. Die Lage dieser Horste und die 3-km-Schutzradien rund um diese Horste lassen den Schluss zu, dass das Wildenburger Land für Windindustrieanlagen eine Tabu-Zone ist.

Die Gesamtzahl der Schwarzstorchhorste im Wildenburger Land erhöht sich damit für die Jahre 1991 bis 2018 auf mindestens 17 verschiedene Horste mit 48 Bruten und mehr als 108 Jungstörchen. Das Wildenburger Land und seine Randbereiche gelten damit seit Jahren als wichtiges Brutgebiet im Rheinischen Schiefergebirge.

Vom Rotmilan konnten 2018 immerhin 1.265 Flugbewegungen im Wildenburger Land erfasst werden. Außerdem sind in dem Gebiet zahlreiche Rotmilanhorste und besetzte Reviere dokumentiert worden. In den Jahren 2015 bis 2018 sind bei 22 Bruten mindestens 37 junge Rotmilane flügge geworden.

Dieses konzentrierte Rotmilanvorkommen ist ein Indiz dafür, dass es sich bei dem gesamten Wildenburger Land und seinen Nachbarbereichen um ein Rotmilan-Dichtezentrum handelt, was quasi ein „Totschlagargument“ gegen die Genehmigung von Windindustrieanlagen ist.

Auch vom Schwarzmilan liegt 2018 wieder ein Brutnachweis vor. Bemerkenswert ist die Zunahme des Wespenbussards im Wildenburgischen. Neu wurde in den letzten Jahren der Sperlingskauz dort nachgewiesen.

Mit dem vorgelegten Artenschutzgutachten 2018 möchten Christoph Buchen und Horst Braun den zuständigen Behörden eine wissenschaftliche Hilfestellung und Sachargumente an die Hand geben, die Genehmigungen von Windindustrieanlagen im Wildenburger Land auf rechtlicher Grundlage zu versagen. Außerdem betonen sie: „Wir werden die wissenschaftlichen Kartierungen auch 2019 fortsetzen.“ (red/Bürgerinitiative Wildenburger Land-02.02.2019 11:01)








[IMG=19841-05.jpg align=left]Schwarzstörche Wildenburger Land (Archivfoto: Christoph Buchen)

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[IMG=19841-05.jpg align=left]Schwarzstörche Wildenburger Land (Archivfoto: Christoph Buchen)

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