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Statt Strüßcher un Kamelle biologische „Kanonenkugeln“

Gefährliches Wurfgeschoss trifft Jecken beim Rosenmontagszug

Morsbach - Vorbei die Zeiten, als noch aus vollen Händen Strüßcher und Kamelle von den Motivwagen im Rosenmontagszug unters Narrenvolk geworfen wurden. Heute fallen den Jecken am Straßenrand auch Spülschwämme, Werbung und andere wenig erheiternde Präsente vor die Füße. Aber es geht noch schlimmer. In der „Republik“ wurde ein Besucher von einem Wagen gezielt mit einem dicken Apfel beschossen und verletzt. Umstehende Zeugen waren sprachlos.

Da fragt man sich: Wo bleibt da der Spaß? Ist es wirklich so überaus lustig, jemanden, der die Wagen und Fußgruppen im Zug bewundern möchte, mit einem dicken Apfel zu bewerfen und ihm somit Schmerzen zuzufügen? Welche Intuition haben Karnevalisten, wenn sie solches Wurfmaterial auswählen? Und wer kontrolliert, was geworfen und was gereicht werden darf und muss? Und wer haftet im Schadensfall?

In Eschweiler wurden diese Fragen durch rechtzeitiges Eingreifen des Ordnungsamtes beim diesjährigen Rosenmontagszug geklärt. Hier hatten jedoch Karnevalsgegner Kartoffeln und Zwiebeln aus einer Wohnung im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses auf Zugteilnehmer und Besucher geworfen. In einem diesbezüglichen Artikel in DER WESTEN ist von einer „besonders fiesen und gefährlichen Weise“ und „gefährlichen Wurfgeschossen“ die Rede. Doch wo ist der Unterschied? Darf man von einem Wagen aus mit schweren Gegenständen gezielt auf Menschen werfen und von einem Balkon aus nicht? Dürfen Narren im Zug alles und Anwohner am Zug nicht?

Justitia weiß Rat. Im und am Karnevalszug ist die Sache klar. Demnach haftet der Veranstalter eines Karnevalszuges nicht, wenn Zuschauer durch Süßigkeiten und sonstige Wurfmaterialien getroffen werden, denn wer einen Karnevalszug besucht, muss mit Klümpchenhagel rechnen. (Amtsgericht Köln AZ 123 C 254/10).254/10)

Aber muss man auch damit rechnen, dass ein schwerer Gegenstand, wie ein dicker Apfel, mit großer Wucht von einem Karnevalswagen geworfen wird, der bereits mehrere Meter an der Zielperson vorbeigefahren ist. Nun, diese Frage würde bestimmt jetzt medienwirksam bundesweit erörtert, hätte der Schütze sein Ziel verfehlt und mit dieser Wucht des gezielten Wurfes die Schläfe der Zielperson oder ein davor stehendes Kind getroffen. Mueschbich deheem! Oder… bleibt man in Mueschbich besser deheem? (Gina Barth-Muth-07.03.2019 20:35)





 


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