Zwei Schafe in Engelskirchen gerissen LANUV bestätigt Wolfsnachweis im Oberbergischen Kreis
In Nordrhein-Westfalen werden auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, zu 100 Prozent entschädigt. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden auch Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen. Bundesprogramm Wanderschäfer bis 31. August 2019 Seit 15. Juli 2019 können Wanderschäfer für ihre Bemühungen zum Schutz vor dem Wolf Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Insgesamt 1,05 Millionen Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Verfügung, um den Aufwand, den Wanderschäferinnen und Wanderschäfer zum Schutz ihrer Herden gegen Wolfsübergriffe betreiben, finanziell aufzufangen. Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfsgebiete, Wolfsverdachtsgebiete und Pufferzonen ziehen, können bei der BLE vom 15. Juli 2019 bis zum 31. August 2019 eine Förderung für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf beantragen. Weitere Informationen und Wolfsnachweise in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw. (red.-13.08.2019 17:25)
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