Baulückenkataster der Gemeinde Morsbach Online-Information zu verfügbaren Baugrundstücken
Das Baulückenkataster kann darüber hinaus auch zu den Öffnungszeiten des Rathauses bei dem Fachbereich III -Bauen, Umwelt, Planen-, Zimmer EG 13, eingesehen werden. Die Gemeinde Morsbach weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Aufnahme der Grundstücke in das Baulückenkataster keine planungs- oder baurechtlichen Ansprüche abgeleitet werden können. Eine Bebaubarkeit und die tatsächliche Erschließung kann nur verbindlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag für ein konkretes Vorhaben geklärt werden. Informationen zum Baurecht und zu weitergehenden Fragen können ebenfalls im Rathaus der Gemeinde Morsbach bzw. bei der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises in Gummersbach beantwortet werden. Die Kaufverhandlungen finden ausschließlich zwischen dem Kaufinteressenten und dem Verkäufer statt. Für die Leistungen der Gemeinde Morsbach werden keine Gebühren erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.morsbach.de (red.-15.08.2019 08:22)
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