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Kontaktverbot in Nordrhein-Westfalen

Etliche Kontakte und Dienstleistungen verboten oder eingeschränkt

Oberberg - Die Landesregierung erlässt ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen. Ziel des Kontaktverbots ist es die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit sind ab morgen, 23.03.2020, in NRW verboten. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.

Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

Darüber hinaus werden auch im Dienstleistungsgewerbe weitere Maßnahmen ergriffen. Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Landrat Jochen Hagt begrüßt die Maßnahmen: „Damit schaffen Bund und Länder die Grundlage für ein einheitliches Handeln. Durch die neue verbindliche Regelung ist es nun möglich, Versammlungen von mehr als zwei Personen aufzulösen.“ Die Reduzierung der Kontakte sei die wichtigste Maßnahme, um die Verbreitung des Coronavirus möglichst einzuschränken.

Keine neuen Corona-Fälle am Sonntag in Oberberg gemeldet

Heute vermeldet der Oberbergische Kreis keine neuen SARS-CoV-2-Fälle im Kreisgebiet. Das Labor, das die Proben für den Kreis auswertet, hat aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens heute keine Probenergebnisse vorgelegt. (red.-22.03.2020 21:20)



 


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