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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Traditionelle Osterfeuer dürfen nicht stattfinden

NRW - Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Auch traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer dürfen zurzeit nicht stattfinden. Dies stellt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz klar. Laut der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) sind alle Formen von Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt.

In vielen Orten werden zu Ostern Feuer als Teil des Brauchtums und jährlicher traditioneller Treffpunkt der Gemeinschaft ausgerichtet. „Brauchtum und Rituale sind wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie können gerade in schwierigen Momenten für Zusammenhalt sorgen. Daher fällt es in der aktuellen Zeit schwer, auf diese vertrauten Traditionen zu verzichten. Aber zu unser aller Schutz und zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus ist ein Aussetzen derzeit zwingend geboten“, sagte Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz. (red.-06.04.2020 20:49)


 


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