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Viele einzelne Ausbruchsgeschehen - 17 neue Coronafälle

7-Tage-Inzidenz überschreitet Schwellenwert

Oberberg - Das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis hat in den vergangenen Tagen wieder zugenommen. Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen liegt aktuell bei 35,3 (Stand: 18.10.2020, 00:00 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz ist die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner/innen innerhalb der vergangenen sieben Tage.

Die Coronaschutzverordnung NRW in der ab dem 17. Oktober 2020 gültigen Fassung gibt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 sowie 50 regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen vor (siehe § 15a, Absatz 2). Der betroffene Kreis oder die kreisfreie Stadt stellt per Allgemeinverfügung am ersten Werktag, für den der entsprechende Inzidenzwert festgestellt wird, das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 oder 2 fest. Mit der Feststellung der jeweiligen Gefährdungsstufen treten die in der Coronaschutzverordnung vorgegebenen Regelungen in Kraft (§ 15a, Absatz 3).

Sollte die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis morgen (19.10.2020) weiterhin über 35 liegen, veröffentlicht der Oberbergische Kreis eine Allgemeinverfügung. Mit der Allgemeinverfügung würden die Gefährdungsstufe 1 festgestellt und die regionalen Anpassungen festgelegt werden.

Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis

Es liegt weiterhin in der Verantwortung eines jeden einzelnen, einen persönlichen Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit der Corona-Pandemie zu leisten. Der Oberbergische Kreis appelliert deshalb ausdrücklich: Halten Sie Abstand, achten Sie auf Hygiene, tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung. Seien Sie insbesondere vorsichtig im privaten Umfeld und wägen genau ab, welche Veranstaltungen, Feierlichkeiten und private Treffen Sie wahrnehmen.

Weiterhin laufen im Rahmen der Kontaktpersonen-Nachverfolgung umfangreiche Umgebungsuntersuchungen. Es gibt im gesamten Kreisgebiet viele einzelne Ausbruchsgeschehen (mit mindestens zwei zusammenhängenden Fällen) in unterschiedlichen Bereichen. Wie berichtet, gibt es laborbestätigte Fälle in Gemeinschaftseinrichtungen, nach Feierlichkeiten und Freizeitveranstaltungen sowie vermehrt Ansteckungen im beruflichen Umfeld, im Freizeitbereich sowie Vereinssport. (red.-18.10.2020 11:48)


 


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