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Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises stellt Gefährdungsstufe 1 fest

Regelungen für das Kreisgebiet

Oberberg - Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt aktuell bei 36,4 (Stand: 19.10.2020, 00:00 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz ist die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner/innen innerhalb der vergangenen sieben Tage. Die Coronaschutzverordnung NRW in der ab dem 17. Oktober 2020 gültigen Fassung in der ab dem 17. Oktober 2020 gültigen Fassung gibt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 regionale Regelungen an das Infektionsgeschehen vor (siehe § 15a, Absatz 2). Der betroffene Kreis oder die kreisfreie Stadt stellt per Allgemeinverfügung am ersten Werktag, für den der entsprechende Inzidenzwert festgestellt wird, das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 oder 2 fest.

Mit der Feststellung der jeweiligen Gefährdungsstufen treten die in der Coronaschutzverordnung vorgegebenen Regelungen in Kraft (§ 15a, Absatz 3).
Den Vorgaben der Coronaschutzverordnung entsprechend hat der Oberbergischen Kreis heute (19.10.2020) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht (www.obk.de/oebs). Die Allgemeinverfügung stellt die Gefährdungsstufe 1 für das Kreisgebiet fest und legt die damit einhergehenden Regelungen fest. Die Feststellung der Gefährdungsstufe 1 kann erst aufgehoben werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt.

Für das Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises gelten ab sofort folgende regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen:
• Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind
unzulässig (Ausnahmen siehe Allgemeinverfügung).
• An Festen dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
• Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht auch am Sitz- oder Stehplatz
bei Konzerten, Aufführungen sowie sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und als Zuschauer von Sportveranstaltungen.

Nach Anhörung der 13 kreisangehörigen Kommunen wird in Absprache mit der davon betroffenen Kommune zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den folgenden öffentlichen Außenbereichen angeordnet
• Gummersbach: Fußgängerzone Kaiserstraße und Hindenburgstraße (zwischen der La
Roche-Sur-Yon-Straße und der Wilhelm-Heidbreder-Straße), Lindenplatz, Kampstraße sowie der Fußweg zwischen Kampstraße und Steinmüllerallee in Gummersbach

Die ausführlichen Regelungen unter Einbezug der Coronaschutzverordnung erhalten Sie in der Allgemeinverfügung unter www.obk.de/oebs.

Weiterhin Eigenverantwortung gefragt
"Es liegt weiterhin in der Verantwortung eines jeden einzelnen, einen persönlichen Beitrag zum
verantwortungsvollen Umgang mit der Corona-Pandemie zu leisten", sagt Kreisdirektor Klaus Grootens. Er appelliert deshalb weiterhin: "Halten Sie Abstand, achten Sie auf Hygiene, tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung und reduzieren Sie Ihre Kontakte so weit möglich. Seien Sie insbesondere vorsichtig im privaten Umfeld und wägen genau ab, welche Veranstaltungen, Feierlichkeiten und private Treffen Sie wahrnehmen."

Es gibt im gesamten Kreisgebiet viele einzelne Ausbruchsgeschehen (mit mindestens zwei zusammenhängenden Fällen) in unterschiedlichen Bereichen. Wie berichtet, gibt es laborbestätigte Fälle in Gemeinschaftseinrichtungen, nach Feierlichkeiten und Freizeitveranstaltungen sowie vermehrt Ansteckungen im beruflichen Umfeld, im Freizeitbereich sowie Vereinssport.

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Alle Pressemitteilungen zum Thema: www.obk.de/coronapm
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen (red.-19.10.2020 17:13)


 


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