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Coronavirus

Oberbergischer Kreis verlängert Corona-Schutzmaßnahmen

Oberberg - Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens verlängert der Oberbergische Kreis die bestehenden Beschränkungen für Präsenzveranstaltungen zur Religionsausübung. Die zeitliche Beschränkung auf 90 Minuten und die begrenzte Personenzahl gelten ergänzend zu den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW und werden bis einschließlich 11. April 2021 verlängert. Diese Entscheidung hat der Oberbergische Kreis in Abstimmung mit dem Land NRW getroffen. Die bestehende Allgemeinverfügung vom 19.03.2021 wird angepasst. Dazu wurde eine weitere Allgemeinverfügung unter www.obk.de/corona-av veröffentlicht.

Der Oberbergische Kreis appelliert im Übrigen an alle Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kreisgebiet auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. „Gerade in der Osterzeit sind die Kirchen wichtige Anlaufpunkte und Orte der Zuversicht. Ich bin mir bewusst, mit welchem großen Engagement einzelne Kirchengemeinden in den vergangenen Tagen daran gearbeitet haben, Hygienekonzepte aufzustellen, um die Besucherinnen und Besucher der Gottesdienste gerade an den Oster-Feiertagen bestmöglich zu schützen. Dementsprechend haben wir uns die Entscheidungen auch nicht leicht gemacht und sind dankbar all denjenigen, die - wie schon an den Weihnachtsfeiertagen im vergangenen Jahr - von sich aus Gottesdienste abgesagt haben“, sagt Landrat Jochen Hagt.

Weitere Vorgaben für den schulischen Bereich
Mit der geänderten Allgemeinverfügung vom heutigen Tag führt der Oberbergische Kreis eine Regelung für den Musikunterricht ein. Der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz ist nur als Einzelunterricht für Schülerinnen und Schüler im Sinne des Schulgesetzes NRW erlaubt. "Insbesondere bei der musikalischen Betätigung besteht die Gefahr eines vermehrten Ausstoßes von virusbelasteten Aerosolen. Das gemeinsame Musizieren von bis zu fünf Personen, wie es die aktuelle Corona-Schutzverordnung erlaubt, ist im Gleichklang mit den übrigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen aus infektiologischer Sicht derzeit nicht vertretbar", begründet Landrat Jochen Hagt die Maßnahme.

Zudem ergeht an die Eltern von Kindern, die eine offene Ganztagsschule besuchen, der dringende Appell, das Betreuungsangebot während der Osterferien möglichst nicht wahrzunehmen. "Nach dem Infektionsgeschehen wäre es im Oberbergischen Kreis geboten, eine Untersagung des Präsenzbetriebs an den offenen Ganztagsschulen anzuordnen. Von einer entsprechenden Anordnung sehen wir unter Abwägung der Interessen jedoch ab. Die Eltern durften auf die Betreuung ihrer Kinder durch die offenen Ganztagsschulen vertrauen. Eine kurzfristige anderweitige Betreuungsmöglichkeit zu finden, erscheint nicht zumutbar", erklärt Landrat Jochen Hagt den Appell.

Weitere Schutzmaßnahmen behalten Gültigkeit
Die weiteren Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet, die am 26.03.2021 mit einer Allgemeinverfügung bekanntgemacht wurden, bleiben wie vorgesehen bis einschließlich 11. April 2021 bestehen:
• Private Treffen sind mit höchstens 5 Personen aus zwei Hausständen erlaubt.
• Bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.
• Ausschließlich Notbetreuung in (heilpädagogischen) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.
• Beschränkungen für Präsenzveranstaltungen zur Religionsausübung.
• Vorgaben zur Maskenpflicht und Testung in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.
• Der Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.
Der verbindlichen Wortlaut und die Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.

Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises tritt morgen (27.03.2021) in Kraft. Sie ist bis einschließlich 11.04.2021 gültig und unter www.obk.de/corona-av einsehbar.

Gesonderter Hinweis
Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute eine geänderte Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die am 29.03.2021 in Kraft tritt. Darin finden sich auch Vorgaben zur "Corona-Notbremse" für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung des Landes zum Thema "Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung - Nordrhein-Westfalen verbindet Notbremse-Regelung mit Stärkung der Teststrategie". Darüber hinaus veröffentlichte das Land vor wenigen Minuten eine weitere Pressemitteilung, in der auch der Oberbergische Kreis als einer der Kreise benannt wird, für die ab Montag die "Corona-Notbremse" gelten soll.

Das Land räumt allerdings die Möglichkeit ein, die Notbremse nicht zu ziehen und die Öffnungen beizubehalten. Dann muss zur Wahrnehmung bestimmter Angebote allerdings ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorgelegt werden. Über eine solche Regelung entscheiden die Kreise im Einvernehmen mit dem Land. Der Oberbergische Kreis steht dazu aktuell in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Oberbergische Kreis berichtet über die abschließende Entscheidung zur "Corona-Notbremse".

71 weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigt

Seit der gestrigen Berichterstattung meldete das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises 71 weitere laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle (PCR-Test) an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen*. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 9.815 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Davon konnten bereits 9.185 Personen als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 452 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Es werden derzeit 51 Personen stationär in Krankenhäusern behandelt, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind. Sieben der 51 stationär behandelten Personen werden derzeit beatmet. Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 178 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden sind.

Teststellen unter www.obk.de/teststellen
Laut der aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes haben asymptomatische Personen mindestens einmal pro Woche Anspruch auf eine kostenfreie Testung mittels Schnelltest (POC-Antigen-Test). Unter www.obk.de/teststellen informiert der Oberbergische Kreis über die zugelassenen Teststellen im Kreisgebiet, die eine kostenfreie Bürgertestung anbieten.

Im Oberbergischen Kreis sind bisher 98 Teststellen in allen oberbergischen Kommunen zugelassen, die Bürgerinnen und Bürgern einmal pro Woche einen kostenfreien Schnelltest anbieten. 48 dieser Teststellen werden durch Ärztinnen und Ärzte in deren Praxen angeboten. Bitte erfragen Sie konkrete Testmöglichkeiten bei Ihrer Haus- oder Facharztpraxis.
Die Teststellen führten seit dem 15.03.2021 9.719 Schnelltests durch. Davon waren 82 Schnelltests positiv. "Es ist gut, dass schon nach so kurzer Zeit viele Tests durchgeführt worden sind. Jeder Test trägt dazu bei, Ansteckungen frühzeitig nachzuweisen und Infektionsketten zu unterbrechen. Ich bedanke mich bei allen Teststellen, die sich engagieren und kurzfristig die Infrastruktur für eine flächendeckende Bürgertestung im Oberbergischen Kreis aufgebaut haben. Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, das kostenfreie Angebot unbedingt wahrzunehmen", sagt Landrat Jochen Hagt.

*Neue Fälle werden durch das LZG stets den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt. In diesen Fällen ändert sich rückwirkend auch die bereits berechnete 7-Tage-Inzidenz der betroffenen Tage.

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick
Stand der Fallzahlen: 26.03.2021, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 25.03.2021, 00:00 Uhr
7-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 149,6 (-7)
Laborbestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 9.815 Personen (+71)
Von den laborbestätigten Fällen (laborbestätigt durch PCR-Test) sind:
• aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 452 Personen (+63)
• bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 9.185 Personen (+8)
• verstorben: 178 Personen (=)
Personen in angeordneter Quarantäne*: 1.106 Personen (+33)
* Umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne.

Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigt durch PCR-Test) in den kreisangehörigen Kommunen
Stand der Fallzahlen: 26.03.2021, 00:00 Uhr
Bergneustadt: 35
Engelskirchen: 27
Gummersbach: 86
Hückeswagen: 25
Lindlar: 16
Marienheide: 17
Morsbach: 28
Nümbrecht: 36
Radevormwald: 40
Reichshof: 19
Waldbröl: 27
Wiehl: 46
Wipperfürth: 36
Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 14

Weitere Informationen zum Thema www.obk.de/coronavirus (red.-26.03.2021 20:11)


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