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Oberbergischer Kreis setzt neue Quarantäneregeln um

Im Vorgriff auf die ausstehende Landesverordnung ändert das Gesundheitsamt die Quarantäneregelungen dem letzten Bund-Länder-Beschluss entsprechend ab.

Oberberg - Bund und Länder haben sich am vergangenen Freitag auf neue Isolations- und Quarantäneregeln geeinigt. Diese treten in Nordrhein-Westfalen offiziell erst mit einer neuen Verordnung in Kraft. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises setzt die neuen Fristen schon jetzt um. Die neuen Regelungen werden für neue Corona-Fälle und auch für Infizierte und Kontaktpersonen angewendet, deren Quarantänen aktuell schon laufen.

„Lange Quarantänefristen ohne Freitestmöglichkeiten sind kaum noch zu vermitteln. Nach der öffentlichen Vorstellung der Beschlüsse, gibt es viel Verunsicherung. Viele Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, dass der Bund-Länder-Beschluss bereits Anwendung findet. Da die Landesverordnung aber noch aussteht, nutzen wir jetzt übergangsweise die Möglichkeit sogenannter Einzelfallentscheidungen, um die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Regelungen umzusetzen“, erklärt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.

Die neuen Vorgaben werden auch für alle umgesetzt, deren Quarantäne noch läuft. „Wer durch die angekündigten Regelungen schon früher aus der Quarantäne entlassen werden könnte, soll keinen Nachteil haben“, erläutert Landrat Jochen Hagt.

Die neuen Regeln werden im Bund-Länder-Beschluss vom 07.01.2022 folgendermaßen zusammengefasst (siehe www.bundesregierung.de):

• Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.

Das bedeutet im Oberbergischen Kreis: Wer die genannten Bedingungen erfüllt und aktuell als Kontaktperson, auch zu einem Omikron-Fall, in Quarantäne ist, darf die Quarantäne unmittelbar beenden. Eine Freitestung ist nicht notwendig.


• Ansonsten gilt generell: Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation bzw. Quarantäne nach zehn Tagen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten.

Übermittlung des negativen Testnachweises an das Gesundheitsamt: www.obk.de/upload (Bereich: Negativtest-Nachweis).


• Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen. Diese können sich als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten.

Übermittlung des negativen Testnachweises an das Gesundheitsamt: www.obk.de/upload (Bereich: Negativtest-Nachweis).


• Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte können sich hier ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings mit verpflichtendem PCR-Test. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben.

Übermittlung des negativen Testnachweises an das Gesundheitsamt: www.obk.de/upload (Bereich: Negativtest-Nachweis).


Der Oberbergische Kreis beantwortet auf www.obk.de/faq häufige Fragen zum Thema „Tests und Quarantäne“. (11.01.2022)


 


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