Veterinäramt leitet Schutz- und Vorsorgemaßnahmen ein Verdacht auf Geflügelpest in Hobby-Geflügelhaltung
Nachdem der den Betrieb betreuende praktische Tierarzt den Verdacht dem Veterinäramt gemeldet hatte, wurde der Bestand durch amtliche Tierärzte klinisch untersucht und Proben zur Untersuchung ins Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld eingesandt. Dies bestätige am Freitag, 28.01.2022, den Verdacht, der nun vom zuständigen, nationalen Referenzlabor Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI) bestätigt werden muss. Das Kreis-Veterinäramt hat daraufhin umgehend das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz über den Verdacht auf Geflügelpest informiert. Es handelt sich um den ersten Ausbruch von Geflügelpest seit Jahren in einem Geflügelbetrieb im Oberbergischen Kreis. Sollte der Befund durch das FLI bestätigt werden, wird das Veterinäramt mittels einer Tierseuchenverfügung eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Durchmesser) und eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Durchmesser) rund um den betroffenen Betrieb einrichten. In diesen Bereichen gelten Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, die in der Verfügung genannt werden, zum Beispiel ein Verbringungsverbot für Geflügel - Geflügel darf innerhalb des Gebiets nicht transportiert werden. Die Influenza-Viren des Menschen gehören zur gleichen Gruppe Influenza-Viren wie die Erreger der klassischen Geflügelpest. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht. Es gibt bisher keine Hinweise, dass die zurzeit in Deutschland kursierenden Geflügelpestviren für den Menschen ansteckend sind. (red.-28.01.2022 16:20)
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