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Aufhebung aller Restriktionen im Oberbergischen Kreis

Blauzungenkrankheit - Erleichterung für die Landwirtschaft

Oberberg - Nachdem in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in den Jahren 2019 bis 2021 mehrere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit aufgetreten waren, wurden großflächig Restriktionszonen in Deutschland eingerichtet, um die weitere Verbreitung des Blauzungenvirus (BTV) zu verhindern. Für den Oberbergischen Kreis bestanden seit Januar 2019 massive Beschränkungen beim Verbringen von Rindern und Schafen in nicht betroffene, freie Gebiete. So durften nur regelmäßig gegen BTV geimpfte oder untersuchte Tiere verbracht werden, die Tiere mussten teilweise mit Mücken abwehrenden Tierarzneimitteln behandelt werden und von Gesundheitszeugnissen und Tierhaltererklärungen begleitet werden. Da die Impfung gegen BTV eigentlich verboten ist, musste der Oberbergische Kreis sie erst per Allgemeinverfügung genehmigen.

Da im nördlichen Rheinlandpfalz keine weiteren Fälle auftraten, konnten vor einem Jahr die Restriktionsmaßnahmen in den Gemeinden Radevormwald und Bergneustadt genauso wie in den nördlich und östlich angrenzenden Nachbarkreisen aufgehoben werden. Dadurch entstand leider eine Tiergesundheitsgrenze zwischen den beiden Gemeinden und dem restlichen Oberbergischen Kreis.

Nachdem ein intensives Monitoring bei Rindern und Schafen in NRW zeigte, dass das Virus hier nicht zirkuliert, konnten jetzt die Restriktionszonen in ganz NRW aufgehoben werden. Wie die Ordnungsdezernentin des Oberbergischen Kreises, Birgit Hähn, bestätigte, fielen nach Zustimmung aus Brüssel mit Wirkung zum 18.07.2022 die Restriktionszonen in NRW vollständig. Rinder und Schafe aus dem Oberbergischen Kreis dürfen ab sofort wieder ohne weitere BTV-Auflagen innerhalb ganz Deutschland verbracht werden.

Das Veterinäramt des Kreises begrüßt die Entscheidung. Für den Leiter des Veterinäramtes, Dr. Stefan Kohler, hat die Seuche für die Landwirtschaft genauso wie für die Veterinärämter in NRW in den letzten drei Jahren viel Aufwand bedeutet, ohne dass in NRW dabei ein Fall aufgetreten war.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, meist akut verlaufende Krankheit der Rinder, Schafe und Ziegen. Sie wird von Gnitzen, blutsaugenden Mücken der Gattung Culixoides, von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege weiterverbreitet. Neben Tierverlusten verursacht die Blauzungenkrankheit hohe wirtschaftliche Einbußen der betroffenen Betriebe mit Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltung durch Produktionsausfälle und bestehende Handelsrestriktionen. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.

Fragen zur Blauzungenkrankheit beantwortet das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02261 88-3903. (red.-22.07.2022 17:30)


 


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