Suche:
 Inhalt

 

 News 
Ein weiterer Fall im Oberbergischen Kreis nachgewiesen

Geflügelpest jetzt auch in Morsbach

Besser aufstallen oder Gehege abdecken: Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises appelliert an die Geflügelhalter auch außerhalb der Sperrzonen, ihre Geflügelbestände vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen. (Foto: OBK)
Oberberg/Morsbach - Nachdem in der vergangenen Woche in einer Geflügelhaltung in Reichshof die Geflügelpest ausgebrochen war, wurde nun in einer weiteren Geflügelhaltung das hochansteckende Influenzavirus nachgewiesen. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine kleine Haltung mit nur wenigen Hühnern in Morsbach. Von den Tieren des Bestandes sind drei Hühner innerhalb weniger Tage gestorben.

Die restlichen Tiere des Bestandes wurden eingeschläfert. Das Geflügelpestvirus wurde wahrscheinlich über Hühner eingeschleppt, die aus dem Ausbruchsbetrieb in Reichshof vor zehn Tagen zugekauft wurden. Da die Tiere beim Kauf augenscheinlich gesund waren, konnte die Virusübertragung nicht erkannt werden.

Auch wenn die Geflügelpestviren wie die menschlichen Grippeerreger zu den Influenzaviren gehören, besteht bei dem kursierenden Virus keine direkte Gefahr für die Bevölkerung. Es gibt bisher keine Hinweise, dass diese Geflügelpestviren für den Menschen ansteckend sind.

Der Oberbergische Kreis hat eine weitere Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, werden auch um den Ausbruchsbetrieb in Morsbach eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Da knapp hinter der Kreisgrenze in Windeck im angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis ebenfalls ein Geflügelpestausbruch in einer kleinen Geflügelhaltung festgestellt wurde, müssen die neuen Schutz- und Überwachungszonen an die neue Gefährdungslage angepasst und etwas erweitert werden. Da es sich in beiden Fällen um Kleinsthaltungen handelt und die Eintragsursache bekannt ist, kann von einigen Auflagen, die noch für Reichshof galten, abgesehen werden. Alle Betriebe unterliegen der amtlichen Beobachtung. In der inneren Schutzzone gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels.

Vögel sowie Eier dürfen in diesem Bereich nicht verkauft oder verbracht werden, Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall durch das Veterinäramt erteilt werden. Wie auch in den Sperrzonen in Reichshof sind grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen von jedem Geflügelhalter einzuhalten. Die Maßnahmen wurden mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgestimmt, so dass in den Sperrzonen beider Kreise die gleichen Schutzmaßnahmen und Auflagen gelten.

In der Schutzzone untersuchen Tierärzte des Veterinäramtes alles Geflügel in den Betrieben. Verlaufen die Untersuchungen negativ, können die Maßnahmen in der Schutzzone Ende November gelockert und Anfang Dezember in beiden Zonen wieder aufgehoben werden.

Die in den Sperrzonen angeordneten Schutzmaßnahmen können auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/gefluegelpest eingesehen werden. Dort ist auch eine interaktive Karte hinterlegt, in der die Ausmaße der Sperrzonen dargestellt ist.

Die Zahl der Geflügelpestausbrüche steigt zurzeit stetig an. Diese Woche sind Ausbrüche im Rheinisch-Bergischen Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Altenkirchen, Westerwald, Ahrweiler, Kleve und Borken gemeldet worden. Dazu kommen verdächtige Tiere in mehreren Kreisen, bei denen die Untersuchungsergebnisse noch ausstehen.

Schutzmaßnahmen gelten bei allen Geflügelhaltern im Oberbergischen Kreis

Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises appelliert deshalb an die Geflügelhalter auch außerhalb der Sperrzonen, ihre Geflügelbestände vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen. Wer kann, sollte seine Tiere jetzt schon aufstallen oder das Gehege von oben abdecken und an den Seiten mit Netzen oder engmaschigem Draht versehen, so dass kein Virus über den Kot oder Wildvögel in das Gehege gelangen kann. Futter und Wasser darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen angeboten werden. Bei erhöhten Tierverlusten ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären. Ausführliche Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter dem Stichwort Geflügelpest.

Geflügelhaltungen müssen dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Ist dies bisher nicht geschehen, sollte die Meldung auch bei Hobbyhaltungen schnellstens nachgeholt werden.
Informationen für Geflügelhalter im Oberbergischen Kreis.

Das Veterinäramt hat ein Servicetelefon für Geflügelhalter in den betroffenen Zonen ein. Unter der Telefonnummer 02261 88-3888 beantworten Fachleute zu den üblichen Servicezeiten Fragen zur Geflügelpest:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Der Oberbergische Kreis hat Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel veröffentlicht, die über www.obk.de/gefluegelpest abrufbar sind.

Informationen auf www.obk.de/gefluegelpest (red.-07.11.2022 20:01)


 


© 2003-2023 oberberg-heute.de Alle Rechte vorbehalten. Impressum / Datenschutzerklärung