Betrug Abbuchung statt gönnerhafter Überweisung
Anschließend gab der Betrüger vor, für die Überweisung der Entschädigung die Onlinebanking-Zugangsdaten zu benötigen. Mit den freiwillig herausgerückten Daten tat der Unbekannte dann aber genau das Gegenteil von dem, was er versprochen hatte - er buchte stattdessen einen größeren Betrag vom Konto des Geschädigten ab. Die Polizei rät: Egal, mit welcher Begründung jemand Zugangsdaten von Ihnen verlangt - diese gehören nicht in fremde Hände! Wenn Sie zur Herausgabe von Zugangsdaten, persönlicher Identifikations- oder Transaktionsnummern aufgefordert werden, ist garantiert etwas faul an der Sache, so die Polizei. (red.-27.11.2022 14:58)
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